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TK: Rekord an Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler

Die Zahl der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler erreichen bei der TK einen Höchststand. Warum Fehler laut Vorstand Baas oft verschwiegen werden und welche Reformen seine Krankenkasse fordert.

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Tisch mit OP-Besteck und Hände mit OP-Besteck. Bild: IMAGO / Panthermedia / WavebreakmediaMicro

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Berlin (dpa). Die Zahl der bei der Techniker Krankenkasse (TK) registrierten Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler ist im vergangenen Jahr so hoch gewesen wie nie zuvor. Wie aus Daten der Versicherung hervorgeht, wurden 2025 insgesamt 7540 solcher Fälle gemeldet – 14 Prozent mehr als im Vorjahr.

Im Jahr 2023 waren es 6509 Fälle, zwei Jahre zuvor zählte die TK 5981 Verdachtsfälle. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe über den Anstieg berichtet. Etwa jeder dritte Fall erhärte sich im Rahmen der Überprüfung, so dass Medizinrechts-Spezialisten ein Verfahren in die Wege leiten konnten. Gleichzeitig gebe es eine hohe Zahl an unentdeckten Fällen. 

TK: Fehler werden zu oft verschwiegen

Der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas sagte: „Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können.“ Fehler würden bislang noch zu oft verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. 

Baas forderte ein einheitliches Melderegister für Behandlungsfehler. Er sagte: „Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden.“ Daher fehle ein Überblick über die Gesamtlage. Notwendig seien auch eine Meldepflicht für Behandlungsfehler in allen Gesundheitseinrichtungen und Änderungen bei den Datenschutzvorschriften. 

Selbst wenn die Krankenkasse in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sieht, darf sie die Versicherten nach eigenen Angaben nicht darauf hinweisen. Solche Hinweise seien aber notwendig, um die Position der Versicherten zu stärken, argumentiert die TK. Vielen Patienten sei zudem nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und dass die Krankenkasse sie in bestimmten Konstellationen mit kostenlosen Gutachten unterstützen könne.


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