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Wer auf Reisen auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vorab über die passende Reiseschutzimpfung informieren.

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Deutscher Reisepass auf Weltkarte liegend. Bild: IMAGO / agefotostock / johanness86

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Bochum (kma). Ob Kenia, Kuba oder andere exotische Ländern – auf Reisende warten viele neue Erfahrungen. Wer aber die Welt bereist, besonders exotische Länder, muss auch mit dem Risiko rechnen sich mit einer ernsthaften Krankheit, wie Cholera, Hepatitis A und B, Malaria oder Japanische Enzephalitis, anzustecken. Darauf weist die Knappschaft hin, die als eine der großen gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für alle Reiseschutzimpfungen erstattet, die das Auswärtige Amt für das jeweilige Reiseziel empfiehlt.

Informationen über alle länderspezifischen Infektionsrisiken und Empfehlungen zum Impfschutz erhalten User mit nur wenigen Klicks auf der Website des Centrums für Reisemedizin. Sie können sich zu Hause über die medizinische Versorgung vor Ort informieren und im Internet recherchieren, falls trotzdem ein Notfall im Urlaub auftreten sollte.

Das gehört in die Reiseapotheke

Katharina Furiano, Reisebloggerin und Expertin der Knappschaft, empfiehlt zudem eine Grundausstattung mitzunehmen, da es oft schwierig ist, im Ausland an die richtigen Medikamente zu kommen. Diese sollte folgende Dinge je nach Reiseziel beinhalten:

  • Schmerz- und Fiebermittel
  • Durchfallmittel (Elektrolyt-Pulver, Medikamente mit dem Wirkstoff Loperamid)
  • Mittel gegen Reiseübelkeit
  • Insektenschutz
  • Gel gegen Juckreiz nach Insektenstichen
  • Sonnenschutzmittel
  • kühlende Salbe gegen Sonnenbrand
  • Wund- und Heilsalbe
  • Verbandsmaterial
  • Pinzette und Fieberthermomete

Auch an die Auslandskrankenversicherung denken

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Gesundheitskarte hat man in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten Anspruch auf Behandlung. In allen anderen Ländern gilt dieser Versicherungsschutz aber nicht. Leider gebe es auch immer wieder Ärzte und Krankenhäuser im EU-Ausland, die die EHIC nicht akzeptierten und die Behandlungskosten in Rechnung stellten, so die Knappschaft.

Seien die Kosten für eine Behandlung in dem Reiseland höher als der deutsche Standardsatz, müsse der Versicherte die Mehrkosten allerdings selbst zahlen. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sei deshalb grundsätzlich zu empfehlen.


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