Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Krankenkasse muss Nahrungsergänzung nicht zahlen

Nahrungsergänzungsmittel sind generell keine Kassenleistung. Selbst wenn das Mittel die Lebensqualität entscheidend verbessert.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Wartezimmer beim Arzt. Bild: IMAGO / Panthermedia

© Nicht definiert

Celle (dpa/lni). Nahrungsergänzungsmittel sind nach einem Urteil keine erstattbaren Arzneimittel. Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten nicht übernehmen, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) am Montag in Celle mitteilte. Nahrungsergänzung sei – mit wenigen Ausnahmen – von der Versorgung durch die Kassen ausgeschlossen. Ein Mittel werde auch nicht durch einen hohen Preis oder eine besondere persönliche Bedarfslage zum Arzneimittel, hieß es zur Begründung (L 16 KR 113/21).

Arzneimittelrichtlinien schließen Nahrungsergänzung generell aus

Geklagt hatte laut Gericht eine 50-jährige Frau aus dem Landkreis Osnabrück, die wegen einer Intoleranz gegenüber Histamin in Lebensmitteln die Übernahme für Daosin-Kapseln beantragte. Sie könne ohne das Präparat fast keine Nahrung vertragen, ihre Symptome ließen sich nur mit Daosin eingrenzen, da ihr ein wichtiges Enzym zum Histaminabbau fehle. Die Krankenkasse habe abgelehnt, weil im Gegensatz zu Arzneimitteln kein Zulassungsverfahren erforderlich sei und es sich daher generell um keine Kassenleistung handele.

Diese Auffassung bestätigte das Landessozialgericht nun. Die Arzneimittelrichtlinien sähen einen generellen Ausschluss vor, wobei keine individuelle Einzelfallprüfung vorgesehen sei. Es spiele auch keine Rolle, dass das Präparat teuer sei und bei der Klägerin zu wirtschaftlichen Belastungen führe. Die Berufung der Frau gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Osnabrück wurde zurückgewiesen, eine Revision wurde nicht zugelassen.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wenn eine Grippewelle anrollt, können viele Beschäftigte nicht zur Arbeit gehen. Für den Krankenstand haben aber auch andere Erkrankungen zusehends starke Effekte, wie eine Analyse ergab.

Time
2 Minuten

Geht es um die gesundheitlichen Risiken von Körperfett, sind Bauchpolster kritischer als Hüftgold. Wie Sie mit Maßband und Taschenrechner herausfinden, wo Sie stehen.

Time
2 Minuten

Umwelt-Faktoren sind Teil unseres Alltags und können das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Was die Deutsche Herzstiftung rät und was Experten sagen.

Time
2 Minuten

Dentalphobie ist keine Einbildung: Doch wer Zahnarztpraxen meidet, riskiert mehr Beschwerden. Warum ein offener Umgang mit der Angst hilft. Und was Sie mit ihrem Zahnarzt besprechen sollten.

Time
4 Minuten

Bis zu 20 Prozent der Bevölkerung infiziert sich jährlich mit Grippeviren. Dazu kommen weitere Atemwegserkrankungen. Den Beginn machen die Erkältungsviren.

Time
2 Minuten

Nach der Abnehmspritze ist inzwischen auch die Abnehmtablette in Deutschland erhältlich. Bisher sei die Nachfrage aber verhalten, sagen die Apotheken. Die Spritze habe klare Vorteile.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026