Celle (dpa/lni). Hubschrauber sind bei der Abfertigung am Boden sehr laut. Doch nur eine jahrelange Lärmbelastung kann nach einem Gerichtsurteil zur Anerkennung eines berufsmäßigen Hörschadens führen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat deshalb die Klage eines 54-Jährigen aus Ostfriesland abgewiesen (Aktenzeichen: L 14 U 107/20). Er hatte 14 Monate lang Helikopter abgefertigt, die zu Offshore-Windparks hinaus auf die Nordsee flogen. Bei ihm war ein starker Tinnitus aufgetreten, den sein Hals-Nasen-Ohren-Arzt für eine Folge der beruflichen Lärmbelastung hielt.
Lärmbelastung war nicht lange genug
Das Landessozialgericht ließ Gutachten am Arbeitsplatz des Mannes erstellen. Dort habe der Lärmpegel zwar 90 Dezibel betragen. Doch habe die Belastung nur 14 Monate gedauert – und er habe in dieser Zeit Gehörschutz getragen. Von einer Lärmschwerhörigkeit sei nach Festlegung von Fachmedizinern nur bei einer hohen und langen Dauerbelastung über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte auszugehen. Direkt neben einer Hauptverkehrsstraße herrscht ein Lärm von etwa 80 Dezibel, ein Drucklufthammer entwickelt 100 Dezibel.
