Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Berufskrankheit kann durch diverse Belastungen entstehen

Nicht immer muss eine einzelne belastende Tätigkeit für die Anerkennung einer Berufskrankheit ausschlaggebend sein, zeigt ein Urteil.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ärztin im Gespräch mit einer Patientin. Bild: IMAGO / agefotostock / andrei_r

© Nicht definiert

Darmstadt/Berlin (dpa/tmn). Wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, erhalten Betroffene Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das ist oft ein langwieriger Prozess, bei dem es nicht selten zu Streit kommt. Grundsätzlich muss ausführlich geprüft werden, ob alle Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.

Dabei muss aber nicht zwingend nur eine einzelne Belastung ausschlaggebend für die Krankheit sein. Auch eine Kombination verschiedener belastender Tätigkeiten kann zu einer Berufskrankheit führen, zeigt ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (Az: L 3 U 70/19).

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein verweist, ging es um einen Mann mit Erkrankungen der Lendenwirbelsäule. Er war in seinem Berufsleben als Lkw-Fahrer auf unebenen Landstraßen sowie als Gießereiwerker, Betonfertigteilbauer und Lagerarbeiter tätig.

Krankheit kann durch verschiedene Belastungen entstehen

Seinen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Ein Ursachenzusammenhang zwischen der berufsbedingten Belastung und seinem Wirbelsäulenschaden sei nicht hinreichend wahrscheinlich.

Das Landessozialgericht sah das anders. Es verurteilte die Berufsgenossenschaft, die Berufskrankheit anzuerkennen. Ein bestimmtes Krankheitsbild könne durch verschiedene berufliche Einwirkungen entstehen. Dem Gericht zufolge ist es hinreichend wahrscheinlich, dass die Erkrankung auf die Einwirkungen während seines Berufslebens zurückzuführen ist.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Gesund alt werden – wer will das nicht? Das Herz spielt dabei eine wichtige Rolle. Schon kleine Schritte tragen dazu bei, dass es besser arbeitet. Das Gute ist: Anfangen lohnt sich jederzeit.

Time
3 Minuten

Menschen mit Zöliakie müssen auf Gluten verzichten. Andere essen freiwillig keinen Weizen und Co., weil sie überzeugt sind: „Damit geht's mir besser.“ Ist da was dran? Nachgefragt beim Experten.

Time
2 Minuten

Buntes Herbstlaub ist schön anzusehen. Liegt es aber nass auf dem Gehweg, wird's gefährlich rutschig. Warum Ältere besonders gefährdet sind – und was sie tun können, um sich Stürze zu ersparen.

Time
3 Minuten

Wie lange braucht man Sonne, um genug Vitamin D zu speichern? Was sollte man essen, und wann sind Extra-Präparate sinnvoll, auch für die Stimmung? Antworten darauf – und wo man aufpassen sollte.

Time
3 Minuten

Hitzewallungen und Nachtschweiß sind lästige Menopause-Begleiter. Viele frei verkäufliche Mittel versprechen mehr Balance. Was sinnvoll sein kann – und was sich Frauen laut „Öko-Test“ sparen können.

Time
2 Minuten

Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten einer bewilligten Kinderreha. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen mitkommen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026