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Berufskrankheiten: häufige Fragen und Antworten

Was gilt als Berufskrankheit? Was ist bei Verdacht zu tun? Und wer zahlt im Ernstfall? Antworten auf wichtige Fragen.

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HNO-Arzt untersucht das Ohr eines männlichen Patienten mit einem Otoskop. Bild: IMAGO / YAY Images / Dragos Condrea

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Was ist eine Berufskrankheit?

Berufskrankheiten sind bestimmte Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden. Aktuell umfasst die Liste 80 anerkannte Berufskrankheiten. Zuständig für die Liste ist ein beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedeltes unabhängiges Beratungsgremium, der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“.

Zu den Berufskrankheiten gehören etwa durch chemische Einwirkungen ausgelöste Leiden. „Oder beispielsweise Krankheiten, die durch Asbest hervorgerufen werden“, sagt der Gelsenkirchener Fachanwalt für Sozialrecht Jens-Oliver Siebold. Er ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.

Berufskrankheiten können unter anderem auch durch physikalische Einwirkungen wie Druck oder Vibrationen, Arbeiten unter Lärm oder das Tragen schwerer Lasten entstehen.

Bei Gesundheitsberufen wird inzwischen Covid-19 häufig als Berufskrankheit anerkannt. Wichtig: „Den Einwirkungen, die den Verdacht einer Berufskrankheit rechtfertigen, müssen Betroffene durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein“, erläutert Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin.

Wie oft kommt eine Berufskrankheit vor?

Immer mehr Arbeitnehmer hegen den Verdacht, eine Berufskrankheit zu haben. In den vergangenen zehn Jahren stieg nach DGUV-Angaben die Zahl der angezeigten Fälle. Im Jahr 2019 gab es deutschlandweit rund 80.000 Fälle, bei denen der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestand. Bestätigt wurden aber nur 35.000 Fälle. Im Jahr davor wurden knapp 78.000 Verdachtsfälle registriert, bestätigt aber nur etwa 38.000 Fälle. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 gab es rund 67.000 Verdachtsanzeigen.

Ein Grund für den Anstieg: In den vergangenen Jahren wurden neue Krankheitsbilder in die Liste genommen, etwa multiple aktinische Keratosen/heller Hautkrebs.

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In welchen Berufen sind Berufskrankheiten besonders häufig?

„Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen Hauterkrankungen und Lärmschwerhörigkeit“, sagt Biesel. Das sind Erkrankungen, die Beschäftigte in sehr unterschiedlichen Berufen betreffen können. Zum Beispiel diejenigen, die häufig in einem eher feuchten Milieu arbeiten – wie Reinigungskräfte, Frisöre oder Pflegefachkräfte. Sie haben ein Risiko, an Hautekzemen zu erkranken.

Lärmintensive Tätigkeiten gibt es etwa in der Metallver- und -bearbeitung, bei Arbeiten mit Druckluftwerkzeugen oder auch in der Flaschenabfüllerei.

Was tun bei Verdacht auf Berufskrankheit?

Ärzte sowie Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht auf eine Berufskrankheit, dies den Unfallversicherungsträgern zu melden. Auch die Krankenkassen können entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben – ebenso wie Sie als Betroffener selbst.

Gesetzliche Unfallversicherungsträger sind:

  • die gewerblichen Berufsgenossenschaften (für Beschäftigte in privaten Wirtschaftsunternehmen),
  • die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, zum Beispiel Unfallkassen, (für Beschäftigte von Bund, Ländern und Gemeinden)
  • die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (für Beschäftigte, mitarbeitenden Familienangehörige und Selbständige in der Land- und Forstwirtschaft).

Berufskrankheit-Anerkennung: Wie läuft das Verfahren ab?

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermitteln den Sachverhalt. Dazu gehört, die Krankengeschichte und Arbeitsvorgeschichte zusammenzutragen, eventuell den Arbeitsplatz zu besichtigen und Belastungen am Arbeitsplatz zu messen.

Liegt eine Belastung am Arbeitsplatz vor, beauftragt der Unfallversicherungsträger ein externes Gutachten. Ein Facharzt soll klären, ob die Belastung die Krankheit hervorgerufen hat. Als Betroffener können Sie auch selbst einen entsprechend qualifizierten Mediziner vorschlagen.

Vor der abschließenden Entscheidung werden die zuständigen Gewerbeärzte als Vertreter der staatlichen Arbeitsschutzbehörden gehört. Gegen den Entscheid können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen.

Tipp: Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit kann es hilfreich sein, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzubeziehen. Die Beweisführung liegt bei den Beschäftigten. Sie müssen stichhaltige Beweise für Ihren Verdacht auf eine Berufskrankheit vorzulegen. Es kann auch helfen, Kontakt mit Kollegen aus der Vergangenheit zu suchen, die bezeugen könnten, dass bestimmte Einwirkungen am Arbeitsplatz gesundheitsschädigend gewesen sind oder gewesen sein könnten.

Wer zahlt bei einer Berufskrankheit?

Wer als berufskrank anerkannt ist, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie kommt für die medizinische Versorgung und Rehabilitation bis hin zu beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen auf. Ist die Erwerbsfähigkeit des oder der Betroffenen dauerhaft um 20 Prozent gemindert, zahlt die Unfallversicherung auch eine Rente.

Liegt eine Berufskrankheit vor, geht es dem Unfallversicherungsträger in erster Linie darum, dem Betroffenen zu helfen und mit allen geeigneten Mitteln die Folgen seiner Erkrankung zu mildern.

Berufskrankheit anerkannt: Wie geht es weiter?

Es hängt sehr stark von der jeweiligen Berufskrankheit und ihrer Schwere ab. Bei einer anerkannten Lärmschwerhörigkeit ist es zum Beispiel häufig so, dass die Betroffenen weiterarbeiten können. Sie bekommen dann etwa ein Hörgerät und werden darüber aufgeklärt, wie sie sich am Arbeitsplatz besser schützen können. Ist die Beeinträchtigung allerdings so stark, dass sie den Beruf aufgeben müssen, dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für eine Umschulung.


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