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Verbraucherzentralen: Arzttermine nicht nur bei Portalen

Wenn man für einen Termin bei der Praxis telefonisch nicht durchkommt, können Online-Plattformen ein praktischer Weg sein. Verbraucherschützer mahnen, dass es nicht der einzige werden sollte.

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Mann und Frau im Wartezimmer einer Arztpraxis. Bild: IMAGO / Barbara Kirchhof

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Berlin (dpa). Die Verbraucherzentralen warnen vor einem generellen Verlagern von Terminbuchungen bei Arztpraxen zu kommerziellen Internet-Anbietern. Der Gesundheitsexperte des Bundesverbands, Thomas Moormann, sagte der Deutschen Presse-Agentur, mit Buchungsportalen könne man flexibel Termine vereinbaren, auch wenn die Praxis gerade geschlossen oder telefonisch nicht erreichbar sei. Problematisch werde es aber, wenn Patienten gezwungen seien, kommerzielle Portale zu nutzen, um überhaupt an Arzttermine zu kommen.

“Der Zugang zur ärztlichen Versorgung muss frei von wirtschaftlichen Interessen bleiben”, sagte Moormann. “Wir fordern die neue Bundesregierung auf, Mindeststandards für kommerzielle Terminportale festzulegen und für nicht-kommerzielle Alternativen zu sorgen.” So sollten Praxen verpflichtet werden, insbesondere Terminbuchungen per Telefon anzubieten. Zudem sollten die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Hotline 116 117 zu einem flächendeckend funktionierenden Angebot ausgebaut werden. Für Buchungsplattformen fordern die Verbraucherschützer weitere Vorgaben. Patientinnen und Patienten sollten etwa kein Kundenkonto eröffnen müssen. 

Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbands unter Menschen, die das Internet nutzen, gaben 38 Prozent an, in den zwölf Monaten zuvor einen Termin über eine Online-Plattform gebucht zu haben. Etwa die Hälfte dieser Befragten gab demnach an, dass eine Terminvereinbarung per Telefon grundsätzlich nicht möglich oder die Praxis telefonisch nicht erreichbar war. Befragt wurden den Angaben zufolge 1.000 Internetnutzerinnen und -nutzer ab 16 Jahren zwischen dem 23. und 29. Oktober 2024.


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