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Verbraucherzentralen kritisieren: Krankenkassen informieren unzureichend über elektronische Patientenakte

Die ePA kommt Anfang des neuen Jahres. Doch wie gut klären die Krankenkassen auf? Wo es noch hakt.

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Chip auf einer Krankenversichertenkarte. Bild: IMAGO / Rainer Unkel /  imago stock&people

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Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte gibt es nach wie vor Probleme.

München (tö). Mit dem neuen Jahr kommt die elektronische Patientenakte (ePA), doch bei der Einführung gibt es offenbar nach wie vor Probleme. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nun kritisiert, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht immer transparent und verständlich über die ePA informieren. Die Krankenkassen müssten umfassend und neutral zur ePA aufklären. „Das ist bislang nicht immer der Fall. Vertrauen ist aber wichtig für den Erfolg der elektronischen Patientenakte“, sagte Thomas Moormann, Gesundheitsexperte im vzbv

Die ePA wird zunächst im Januar in mehreren Modellregionen (Hamburg, Franken, Teile von NRW) eingeführt, dann voraussichtlich von Februar/März 2025 an oder später deutschlandweit. In der ePA lassen sich verschiedene Informationen zu Erkrankungen wie zum Beispiel Arztbriefe, Operationsbefunde, Bildbefunde wie Röntgenbilder oder auch die elektronische Medikationsliste speichern.

Der Dachverband der Verbraucherzentralen hatte die bis zum 29. Oktober 2024 vorliegenden Versichertenanschreiben zur ePA von insgesamt 14 Krankenkassen untersucht. Das Ergebnis: Wichtige und teils umstrittene Aspekte, etwa das Thema Datenschutz, werden laut vzbv nicht angesprochen. „Auch lassen die betrachteten Krankenkassen weitgehend außen vor, dass zu Beginn der Einführung nur ein kleiner Teil der angekündigten Anwendungen verfügbar sein wird“, kritisieren die Verbraucherzentralen. Das gelte zum Beispiel für den elektronischen Impfpass. 

Elektronische Patientenakte wird anfangs leer sein

Lediglich in einem der untersuchten Kassenschreiben werde erwähnt, dass die ePA anfangs leer sein wird und Diagnosen, Befunde und Medikationen erst nach und nach eingepflegt werden müssen. „Damit Patient:innen eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA treffen können, müssen sie auch die möglichen Risiken kennen. Und sie müssen wissen, welche Anwendungen ihnen ab Januar tatsächlich zur Verfügung stehen“, sagte Moormann. „Die Krankenkassen wecken hier zum Teil falsche Erwartungen.“

Wer die ePA nutzen will, braucht die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse, bei der man versichert ist. Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv bei der Krankenkasse widersprechen. Doch auch darüber werden die Informationen nicht so präsentiert, wie sich die Verbraucherzentralen dies vorstellen. So erwähnen alle untersuchten Kassen in ihren Schreiben, dass Versicherte der ePA widersprechen können, etwa online mit einem Widerspruchsformular oder per Post. Doch über die Möglichkeit, telefonisch der Anlage der ePA zu widersprechen, werde in keinem der Anschreiben informiert. Auch fehle in manchen Briefen der Hinweis, dass ein Widerspruch gegen die Anlage und Nutzung der ePA jederzeit möglich ist – und nicht nur bis zu einem konkreten Zeitpunkt, teilte der vzbv mit.

Die elektronische Patientenakte soll den Arztbesuch effizienter machen. Die Mediziner können dann idealerweise auf die Krankengeschichte ihres Patienten oder ihrer Patientin digital zugreifen. Diese wiederum können die gespeicherten Informationen über eine App abrufen. Auch Angehörige könnten die Daten einsehen, falls dies notwendig sein sollte. Die Akte soll laut Bundesgesundheitsministerium auch mit E-Rezepten verknüpft werden, so dass sich künftig Wechselwirkungen in der Medikation einfacher vermeiden lassen. 


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