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Vorab klären: Wer schickt Krankmeldung an die Versicherung?

Seit Jahresbeginn sollte die Arztpraxis die elektronische Krankmeldung an die Versicherung senden. Doch was, wenn die Übertragung schief geht?

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Hamburg (dpa/tmn). Bei Krankschreibungen sollte es eine klare Absprache geben, ob man selbst oder die Arztpraxis die Krankmeldung an die Kasse übermittelt. Sonst könne im Zweifel das Krankengeld ausbleiben, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Bis Ende 2021 lag es noch in der Verantwortung der Patienten, die Krankschreibung an die Krankenkasse zu übermitteln. Seit diesem Jahr übernimmt das eigentlich die zuständige Arztpraxis. Es gibt aber eine auf unbestimmte Zeit verlängerte Testphase. In der ist nicht immer klar, wer die Krankmeldung an die Kasse schickt.

Technische Probleme bei eAU

Erschwerend hinzu kommt, dass bei der neu eingeführten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wiederholt Übertragungsfehler gegeben habe, so die Verbraucherschützer.

Egal aus welchen Gründen es beim Übermitteln hakt: Liegt die Krankmeldung der Versicherung nicht vor, zahlt sie kein Krankengeld aus. Der Fehler macht sich laut Verbraucherzentrale oft erst rund zwei Wochen später bemerkbar, wenn das Krankengeld ausbleibt.


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