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Vorsicht bei grünen Kartoffeln

Solanin in Kartoffeln: Grüne und stark keimende Knollen sollten aussortiert werden

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Bad Homburg (kjs/BfR/kma). Nach einem Vergiftungsfall durch ein Kartoffelgericht in einer Familie warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor dem Verzehr von grünen oder stark keimenden Kartoffeln. Glykoalkaloide, darunter Solanin als ein wichtiger Vertreter, sind natürliche Inhaltstoffe in der Kartoffel. Die Aufnahme einer bestimmten Menge an Glykoalkaloiden kann beim Menschen zu Vergiftungen führen.

„Aus den letzten 100 Jahren sind nur wenige Vergiftungsfälle durch Kartoffelgerichte bekannt und dokumentiert“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, sollten dennoch grüne und stark keimende Kartoffelknollen nicht verzehrt werden.“

Auf Symptome einer Vergiftung achten

Glykoalkaloide sind natürliche Inhaltsstoffe, die in Nachtschattengewächsen wie zum Beispiel Kartoffeln, enthalten sind. Sie reichern sich dabei insbesondere in grünen, keimenden und beschädigten Kartoffeln sowie in Kartoffelschalen an. In der Kartoffel finden sich insbesondere die beiden Glykoalkaloide Solanin und Chaconin. Sie dienen der Pflanze zur Abwehr von Schädlingen und Krankheitserregern. Die Aufnahme großer Mengen von Glykoalkaloide kann beim Menschen zu Vergiftungen führen.

Leichte Vergiftungen äußern sich durch Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall, mitunter begleitet von Fieber. Bei schweren Vergiftungsfällen können zusätzlich Bewusstseinsstörungen, sehr selten bis zum vollständigen Bewusstseinsverlust, sowie weitere Störungen der Hirnfunktion, der Atmung oder des Kreislaufes auftreten.

Tipps für Lagerung und Zubereitung

Um die Aufnahme an Glykoalkaloiden möglichst gering zu halten, erinnert das BfR an folgende übliche Empfehlungen im Zusammenhang mit der Lagerung und Zubereitung von Kartoffeln:

  • Kartoffeln sollten kühl, dunkel und trocken gelagert werden
  • Alte, eingetrocknete, grüne oder stark keimende Kartoffeln, sowie Snacks, die überwiegend aus Kartoffelschalen bestehen, sind für den Verzehr nicht geeignet
  • Grüne Stellen und sogenannte „Augen“ in Kartoffeln sollten großzügig entfernt werden
  • Wenn Verbraucher die Schale mitessen wollen, sind hierfür grundsätzlich nur unverletzte, frische Kartoffeln geeignet
  • Kartoffelgerichte sollten nicht verzehrt werden, wenn sie einen bitteren Geschmack aufweisen
  • Insbesondere kleine Kinder sollten keine ungeschälten Kartoffeln essen
  • Verbraucher sollten das Kochwasser von Kartoffeln nicht wieder verwenden
  • Frittierfett für Kartoffelprodukte sollte regelmäßig gewechselt werden

Weitere Informationen

www.bfr.bund.de

Ausführliche Informationen auf der Internetseite des Bundesinstitut für Risikobewertung


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