München (tö). Ob beim Augenarzt, bei der Hautärztin oder beim Orthopäden: Immer wieder bieten Mediziner zusätzliche Behandlungsleistungen und Untersuchungen an, für die gesetzliche Krankenversicherte selbst zahlen müssen Für diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen, bekannt unter der Abkürzung IGeL, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise viel Geld auf den Tisch legen. Das zeigt eine repräsentative Befragung von Forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach gab knapp die Hälfte der Befragten an, dass sie in den vergangenen 12 Monaten mindestens eine Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen haben. Davon hat gut die Hälfte über 50 Euro und bis zu 250 Euro für IGeL ausgegeben. Zehn Prozent investierten dafür sogar mehr als 500 Euro.
IGeL: Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen
IGeL, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium allerdings „Leistungen, für die keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen“. Als Beispiel nennen die Verbraucherschützer die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke zur Früherkennung von Krebs, eine der am häufigsten verkauften IGeL. Der vzbv-Umfrage zufolge wissen aber mehr als ein Drittel der Selbstzahler nicht, dass sich Ärzte beim Verkauf von IGeL an verbindliche Regeln halten müssen. So müssen die Mediziner in ihren Praxen zum Beispiel über fehlende Wirksamkeitsbelege und Risiken der Leistung aufklären sowie auf alternative Leistungen hinweisen, die die Krankenkassen zahlen.
Nachbesserungsbedarf beim Patientenrechtegesetz
Den vzbv und die Verbraucherzentralen der Länder erreichen nach eigenen Angaben seit Jahren immer wieder Anfragen und Beschwerden zu IGeL. Demnach berichten Versicherte, „dass die Selbstzahlerleistung positiver als die Kassenleistung dargestellt wird oder dass ihre Behandlung gar vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht wird“, sagte Michaela Schröder, Leiterin Verbraucherpolitik im vzbv. Der Dachverband der Verbraucherzentralen fordert deshalb, standardisierte Informationsblätter zu Wirksamkeit, Risiken und potenziellen Nutzen der Leistung, die verpflichtend an die Patientinnen und Patienten auszuhändigen seien. Das Bundesgesundheitsministerium müsse deshalb das Patientenrechtegesetz zügig verbessern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte für diese Legislaturperiode eine Überarbeitung des Gesetzes angekündigt.
