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Was Sie zur telefonischen Krankschreibung wissen müssen

Wie komme ich an die Bescheinigung? Was tun, wenn ein Kind krank ist? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Ärztin im Gespräch mit einer Patientin. Bild: IMAGO / agefotostock / andrei_r

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Berlin (dpa/tmn). Husten, Halskratzen, Schnupfen: Wer solche Symptome hat, muss für eine Krankschreibung nicht mehr unbedingt persönlich in der Arztpraxis erscheinen. Vorerst bis 31. Dezember 2020 können sich Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Wichtige Fragen und Antworten dazu im Überblick.

Wie lange gilt die Krankschreibung?


Bis zu sieben Kalendertage. Die Krankschreibung kann danach einmalig telefonisch für bis zu weitere sieben Kalendertage verlängert werden.

Gilt das auch, wenn ein Kind krank ist und ich nicht arbeiten kann?


Ja. Die Regelungen gelten auch für ärztliche Bescheinigungen zum Bezug von Krankengeld, wenn das Kind erkrankt ist, erklärt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

Wie kommt die Bescheinigung zum Patienten?

In der Regel per Post. Das gilt sowohl für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als auch für Bescheinigungen zum Bezug von Krankengeld bei erkrankten Kindern. So steht es in der Ausführungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV).

Müssen Patienten der Arztpraxis bereits bekannt sein?


Nein. Anders als bei einer Krankschreibung per Video, die von der Corona-Situation unabhängig immer möglich ist, muss man bei der nun wieder befristet möglichen Telefon-Krankschreibung nicht schon in der Praxis bekannt sein, wie der G-BA auf Nachfrage mitteilt. Allerdings haben Patienten auch keinen Anspruch auf die Telefon-Krankschreibung: Es liegt im Ermessen des Arztes, ob er den Patienten doch noch für eine persönliche Untersuchung in die Praxis bestellt oder nicht.

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