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Was zur Organspende-Entscheidung in Deutschland gilt

Die Krankheit von Prinzessin Mette-Marit animiert die Norweger zum Organspenderpass. Welche Möglichkeiten gibt es in Deutschland, eine Entscheidung für oder gegen eine Spende festzuhalten?

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Frau hält einen Organspendeausweis zwischen den Fingern. – Bild: BZgA

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Die schwer kranke norwegische Kronprinzessin Mette-Marit hat eine neue Lunge bekommen. Das norwegische Königshaus teilte mit, dass sich die 52-Jährige erfolgreich einer Lungentransplantation unterzogen habe. Mette-Marit litt unter einer schweren Lungenfibrose und stand aus diesem Grund auf der Warteliste für eine Lungentransplantation. 

Seit das bekannt wurde, sind die Registrierungen zur Organspende in Norwegen stark angestiegen. Zahlreiche Norweger registrierten sich auf der digitalen Gesundheitsplattform des Landes als potenzielle Organspender.

Diese Entwicklung kann Anlass sein, sich auch in Deutschland mit dem Thema auseinanderzusetzen - und mit der Frage: Kann ich mir vorstellen, nach meinem Tod Organe oder Gewebe zu spenden?

Welche Regelung in Deutschland gilt

Grundsätzlich werden Personen in Deutschland erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung Organspenderin oder Organspender, informiert das Portal “organspende-info.de” des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das nennt sich auch Entscheidungslösung. 

Liegt keine Entscheidung vor, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen befragt und sollen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Es kann also hilfreich sein, die eigene Entscheidung für oder gegen eine Organspende im Todesfall festzuhalten und frühzeitig mit Angehörigen und engen Freunden darüber zu sprechen.

Ausweis, Register oder Patientenverfügung

In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten, die Entscheidung zur Organspende festzuhalten. Dazu gehört zum einen der Organspendeausweis, den man zum Beispiel kostenfrei in Arztpraxen und Apotheken bekommt. 

Auf dem Kärtchen kann man ankreuzen, was infrage kommt: 

  • Ob man der Spende uneingeschränkt zustimmt
  • nur für bestimmte Organe oder Gewebe
  • oder gar nicht

Man kann auch eine Person benennen, die im Fall der Fälle die Entscheidung treffen soll. Wichtig: Unterschrift nicht vergessen - und die Karte stets gut auffindbar bei sich tragen, etwa im Portemonnaie.

Es gibt zudem die Möglichkeit, eine Entscheidung rechtlich verbindlich im Organspenderegister zu hinterlegen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos auf der Seite “organspende-register.de”. Krankenhäuser können im Ernstfall dort hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann man zudem auf jedem anderen Schriftstück festhalten - zum Beispiel in der Patientenverfügung. Auf dem Portal “organspende-info.de” gibt es entsprechende Textbausteine, die man dafür nutzen kann.

Egal, wofür man sich entscheidet: Wichtig ist, dass sich die Angaben nicht widersprechen. Ihren Willen zur Organspende können Sie zudem jederzeit ändern oder widerrufen. Dann ist zum Beispiel ein neuer Organspendeausweis nötig oder eine Änderung im Onlineregister nötig.

Widerspruchslösung in Norwegen

In Norwegen gilt bei der Organspende - anders als in Deutschland - eine Widerspruchslösung. Eine gestorbene Person wird automatisch zum Organspender oder zur Organspenderin, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Allerdings werden die Angehörigen stets mit in die Entscheidung einbezogen und können die Organentnahme ablehnen. Die Stiftung Organspende (Stiftelsen Organdonasjon) rät Norwegern daher, ihre Angehörigen über die eigenen Wünsche bezüglich der Organspende zu informieren.

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