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Worauf Urlauber mit Handicap achten sollten

Verbraucherzentrale gibt Tipps für Menschen mit Behinderung, die eine barrierefreie Unterkunft suchen.

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Junger Mann im Rollstuhl. Bild: IMAGO / Westend61

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München (tö). Menschen mit Handicap, die in den Ferien auf Reisen gehen wollen, können sich bei der Suche nach geeigneten Hotels oder Ferienwohnungen helfen lassen. Darauf hat jetzt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam gemacht. Demnach gibt es in Deutschland das Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“, im Internet zu finden unter der Adresse: https://www.reisen-fuer-alle.de/. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Internetportal bietet Informationen und Bewertungen für barrierefreie Unterkünfte.

Dabei wird unterschieden nach den nötigen Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung, Menschen im Rollstuhl, Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Außerdem werden die Betriebe in die Qualitätsstufen „teilweise barrierefrei“ und „barrierefrei“ unterteilt. Gäste können die Eignung des Angebots für verschiedene Beeinträchtigungen auf den ersten Blick anhand von Symbolen erkennen, wie Brille, Ohr, Rollstuhl oder Mensch mit Stock. Ist den Symbolen ein kleines „i“ beigefügt, steht das für teilweise barrierefrei.

In anderen Ländern fehlen nach Angaben der Verbraucherzentrale in Mainz allerdings entsprechend klar festgelegte Kriterien für Menschen mit einer Behinderung. Es werden aber inzwischen weltweit von Reiseunternehmen Unterkünfte angeboten, die Barrierefreiheit versprechen. Diese Angebote lassen sich über spezielle Internet-Portale sowie über Reisebüros buchen. Ob im Ausland oder in Deutschland: Betroffene sollten stets noch einmal genauer nachlesen oder nachfragen, ob die Unterkunft den eigenen Ansprüchen genügt.

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen rät Reisenden mit Handicap auf diese Punkte zu achten:

  • Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollte schon der Weg zur Unterkunft barrierefrei sein, also ohne große Steigungen, Unebenheiten oder Treppen. Nur dann ist er gut mit Rollstuhl und Rollator zu nutzen. 
  • Wichtig sind auch Geländer und Handläufe sowie eine gute Beleuchtung entlang der Wege. 
  • Gemeinschafts- und Speiseräume sowie Außenanlagen der Unterkunft sollten bequem erreichbar sein. 
  • In der Unterkunft sollte ein barrierefreier Aufzug mit einer Kabinengröße von mindestens 1,10 Meter mal 1,40 Meter vorhanden sein.
  • In den Zimmern und im dazugehörigen Bad sind großzügig bemessene Bewegungsflächen vor Betten und Schränken oder Sanitärobjekten wichtig.
  • Sicher und barrierefrei ist eine bodengleiche, schwellenlose Dusche, die auch Platz für eine Hilfsperson bietet.
  • Auch über die Barrierefreiheit von Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten vor Ort wie Museen, Kirchen und Strandanlagen sollten sich Reisende bei Bedarf vorher informieren.

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