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Zwei von drei Krankenkassen haben 2023 Zusatzbeitrag erhöht

Für die meisten Versicherten ist die gesetzliche Krankenversicherung 2023 teurer geworden. Nur vier Kassen haben ihren Zusatzbeitrag gesenkt.

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Eine Gesundheitskarte mit Bild steckt in einer Computertastatur. photothek © Ute Grabowsky

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Berlin (dpa). Die Mitglieder der meisten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben zum Jahreswechsel höhere Beiträge schultern müssen. Zum 1. Januar 2023 erhöhten 66 Krankenkassen ihre Beitragssätze, wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag bei der Bekanntgabe der Kassenfinanzen für das vergangene Jahr in Berlin mitteilte. Bei 25 Kassen blieb der Zusatzbeitragssatz demnach unverändert, vier senkten ihn. Den Zusatzbeitragssatz kann jede Kasse selbst festlegen.

Der offiziell erwartete durchschnittliche Zusatzbeitragssatz war 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent angehoben worden. Die Zusatzbeiträge kommen zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent vom Einkommen hinzu, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Im Herbst hatte die Ampel-Koalition ein Finanzpaket mit verschiedenen Maßnahmen beschlossen, das ein für 2023 erwartetes Minus von 17 Milliarden Euro auffangen soll.

Krankenkassen erzielen leichten Überschuss

Für 2022 weisen die 96 Krankenkassen einen Überschuss von rund 451 Millionen Euro aus – bei Einnahmen von 289,3 und Ausgaben von 288,9 Milliarden Euro, wie das Ministerium mitteilte. Von ihren Finanzreserven von 10,4 Milliarden Euro zum Jahresende sollen die Kassen laut Gesetz rund 2,5 Milliarden Euro zur Beitragsdämpfung einsetzen. Dazu kommen rund 4,7 Milliarden Euro aus der 12 Milliarden Euro umfassenden Reserve des Gesundheitsfonds, der Geldsammel- und -verteilstelle der Krankenversicherung.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte laut einer Mitteilung, der „moderate Überschuss“ der Kassen zeige, dass die Finanzen zielgenau stabilisiert worden seien. Er verwies auf einen ergänzenden Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro 2022. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler seien zudem vor hohen Steigerungen zum Jahreswechsel geschützt worden.

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