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Zweites Alzheimer-Medikament in Deutschland erhältlich

Etwa eine Million Menschen in Deutschland sind von Alzheimer betroffen. Antikörper können den Krankheitsverlauf bei einigen etwas verzögern. In Deutschland ist nun ein zweiter Wirkstoff erhältlich.

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Zweites Alzheimer-Medikament in Deutschland erhältlich

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Berlin (dpa). Das Alzheimer-Medikament Donanemab (Handelsname Kisunla) ist ab sofort in Deutschland verfügbar. Nur wenige Wochen nach der EU-Zulassung können Patientinnen und Patienten mit einer frühen symptomatischen Alzheimer-Krankheit – also in der Phase einer leichten kognitiven Störung oder beginnenden Demenz – die Behandlung beginnen, teilte der Hersteller Eli Lilly mit. Allerdings kommt nur ein Teil von ihnen dafür infrage. 

An der Uniklinik RWTH Aachen sollen in ein bis zwei Wochen bereits erste Erkrankte behandelt werden, sagte der Neurologe Jörg B. Schulz, Direktor der Klinik für Neurologie an der RWTH. „Die Therapie stellt keine Heilung dar, aber Studien mit Donanemab haben eindeutig eine Verlangsamung der Erkrankungsprogression gezeigt.“ Innerhalb von 18 Monaten sei ein Gewinn von vier bis sechs Monaten erreicht worden. 

Donanemab wird alle vier Wochen per Infusion verabreicht. Die Therapie darf nur von Ärztinnen und Ärzten begonnen werden, die Erfahrung mit Alzheimer-Diagnostik und Zugang zu Untersuchungen per Magnetresonanztomografen (MRT) haben. Lecanemab, das erste zugelassene Alzheimer-Medikament, ist bereits seit dem 1. September in Deutschland verfügbar, muss aber alle zwei Wochen gegeben werden.

Donanemab mit längerem Behandlungsintervall

Laut Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, ist die Wirksamkeit von Donanemab in den Zulassungsstudien etwas höher gewesen als die von Lecanemab. Zu den Risiken beider Medikamente zählen Veränderungen im Gehirn – etwa Ödeme oder Mikroblutungen. Das Risiko sei unter Donanemab höher, sagte Berlit. Zusätzlich habe sich gezeigt, dass bei beiden Substanzen die Wirksamkeit bei Frauen geringer ausfalle als bei Männern.

Die Anzahl der Patientinnen und Patienten, die tatsächlich für die Behandlung infrage kommen, ist begrenzt. Bestimmte genetische Faktoren aber auch die Einnahme von Gerinnungshemmern schließen eine Nutzung aus. Geschätzt erfüllt nur etwa einer von 100 Menschen mit Alzheimer-Demenz alle Voraussetzungen für die Behandlung. „Vermutlich wird die Zahl eher niedriger sein“, nimmt Berlit an. Bei geschätzt etwa 1,2 Millionen Alzheimer-Erkrankten in Deutschland wären das weniger als 12.000 Menschen.


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