Ihre-Vorsorge Logo

EuGH: Zeitarbeiter haben keinen Anspruch auf Festanstellung nach EU-Recht

Auch nach jahrelanger Beschäftigung im gleichen Job müssen Leiharbeiter nicht fest angestellt werden – zumindest nicht nach EU-Recht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Europäischer Gerichtshof EuGH in Luxemburg mit Flaggen vor dem Gebäude. Bild: IMAGO / Becker&Bredel

© Nicht definiert

Luxemburg (dpa). Wer jahrelang als Leiharbeiter den gleichen Job bei einem Unternehmen macht, hat nicht unbedingt Anspruch auf eine Festanstellung bei dieser Firma. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. In der Entscheidung heißt es, dass „der Leiharbeitnehmer aus dem Unionsrecht kein subjektives Recht auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem entleihenden Unternehmen ableiten kann“.

Hintergrund ist der Fall eines Mannes, der 55 Monate von 2014 bis 2019 als Leiharbeiter bei Daimler beschäftigt war und der nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt. Der EuGH betonte in seinem Urteil zwar auch, dass es missbräuchlich sein könne, einen Arbeiter jahrelang auf demselben Arbeitsplatz einzusetzen, es müssten aber auch sämtliche relevanten Umstände, vor allem Besonderheiten der Branche und nationale Regelungen berücksichtigt werden.

Nach deutschem Recht gilt für eine Beschäftigung beim selben Entleiher seit 2017 eine Frist von 18 Monaten, die über einen Tarifvertrag aber ausgeweitet werden kann.

Urteil des nationalen Gerichts abwarten

„Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH, dass aus dem Unionsrecht keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses folgt, und sehen unsere Rechtsauffassung insofern bestätigt“, teilte eine Sprecherin der Mercedes-Benz AG mit. Man sehe jedoch einen gewissen Spielraum beim nationalen Gericht, so müsse die finale Entscheidung aus Deutschland abgewartet werden.

Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IDZ), teilte mit: „Erfreulicherweise gibt das Gericht auch weiterhin grünes Licht, von der Überlassungshöchstdauer durch Tarifverträge der Einsatzbranche abzuweichen.“ Konkret geht aus dem Urteil hervor, dass die Tarifvertragsparteien, also Vertreter von Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern, sich untereinander auf entsprechende Regeln einigen können.

DGB enttäuscht über EU-Urteil

Enttäuscht reagierten der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Linke. „Es ist kein Wunder, wenn bei einem solchen Urteil die Arbeitgeber jubeln“, sagte Linken-Parteichefin Susanne Hennig-Wellsow. Das Urteil zeige, wie exzessiv Leiharbeit aufgrund lascher Regeln reguläre Arbeit ersetze. Sie gehöre abgeschafft. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte, es sei bedauerlich, dass weiterhin derselbe Arbeitsplatz über längere Zeiträume mit Leiharbeitenden besetzt werden könne. Eine Festanstellung durch den Entleihbetrieb sei die bessere Lösung.

Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland ist in den vergangenen Jahren bis kurz vor Beginn der Corona-Pandemie gestiegen. Jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zufolge gab es 2013 rund 865.000 Menschen in Leiharbeit, im Jahresschnitt 2018 waren es schon mehr als eine Million. 2020 – im ersten Jahr der Pandemie – sank die Zahl zwischenzeitlich auf gut 740.000, lag aber Mitte 2021 wieder bei mehr als 830.000. Aktuellere Zahlen der Bundesagentur liegen nicht vor, der IDZ berichtet aber von einer weiterhin steigenden Tendenz.

Die meisten Leiharbeiter sind mit einem Anteil von knapp 30 Prozent in der Lagerwirtschaft tätig. Es folgt mit deutlichem Abstand von fast mehr als 20 Prozentpunkten die Metallbearbeitung. Aber auch im Maschinenbau, Büros und Sekretariaten gibt es viele Zeitarbeiter.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die meisten Pflegebedürftigen werden daheim betreut. Immer mehr pflegende Angehörige könnten künftig laut einer Prognose dem Arbeitsmarkt verloren gehen – vor allem Frauen.

Time
4 Minuten

Privatversicherte bekommen in der Regel schneller Termine beim Facharzt als gesetzlich Versicherte. Die Forderungen nach einer Gleichbehandlung werden stärker. Doch der Reformweg bleibt umstritten.

Time
4 Minuten

Ein Sturz oder ein Überforderungsmoment zu viel: Das sind typische Vorgeschichten, wenn Familien sich auf die Suche nach einem Pflegeheimplatz für einen Angehörigen machen. Worauf kommt es an?

Time
3 Minuten

Ein Rahmenvertrag kann für Freelancer das Risiko der Scheinselbstständigkeit erhöhen. Und das hat unter Umständen Folgen für beide Seiten.

Time
2 Minuten

Die deutsche Wirtschaft erlebt laut einer Ifo-Studie einen „verschärften Strukturwandel“. In der Industrie gehen viele Stellen verloren. Ein Befund alarmiert die Wirtschaftsforscher besonders.

Time
3 Minuten

Was passiert, wenn Millionen Babyboomer ihre Wohnungen oder Häuser verkaufen, vererben oder schlicht sterben? Löst das den Wohnungsmangel in Deutschland? Eine neue Studie zeigt Fakten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026