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Pflegende Angehörige können Pflegeunterstützungsgeld erhalten

Im akuten Pflegefall können sich Angehörige von der Arbeit freistellen lassen und Geld von der Krankenkasse bekommen.

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Glückliches Renterpaar. Bild: IMAGO / Westend61 /  imago stock&people

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Erfurt/Dresden (dpa). Die Möglichkeit für Angehörige von Pflegebedürftigen, sich im akuten Pflegefall kurzfristig von der Arbeit freistellen zu lassen, ist nach Beobachtung der Krankenkasse AOK Plus vielen Menschen nicht bekannt. Seit bereits acht Jahren gebe es das Pflegezeitgesetz mit der Möglichkeit einer bis zu zehntägigen Freistellung, erinnerte die Kasse. Dafür gebe es Pflegeunterstützungsgeld von den Krankenkassen.

Die AOK Plus ist mit knapp 3,5 Millionen Versicherten größte gesetzliche Kranken- und Pflegekasse in Thüringen und Sachsen. Darunter waren Ende 2022 rund 2820.700 Pflegebedürftige, wobei 235.000 von ihnen zu Hause von Angehörigen betreut wurden.

Bei AOK-Versicherten in Thüringen sei die kurzfristige Pflegefreistellung im vergangenen Jahr von 557 Angehörigen in Anspruch genommen worden, in Sachsen betraf dies 1027 Angehörige Freistellungstage. Im Durchschnitt seien in den beiden Ländern 545 Euro Lohnersatz für diese Zeit ausgezahlt worden.

Das Pflegezeitgesetz ermöglicht berufstätigen Angehörigen von Pflegebedürftigen unter anderem auch eine bis zu sechsmonatige Pflege-Auszeit mit einem zinslosen Darlehen.

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