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Countdown zum Jahresende: Gesetzliche Sofortrente dank Einmalzahlung

Für Beamte und berufsständisch Versicherte hat die Deutsche Rentenversicherung nichts zu bieten? Von wegen. Gerade für sie gibt es bis zum 31. Dezember dieses Jahres ein spezielles Angebot. Sozialexperte Rolf Winkel erklärt, wie die Betroffenen mit einer Einmalzahlung zu einer rentablen Sofortrente kommen.

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Münzen übereinander stapeln – Bildnachweis: IMAGO / PantherMedia / Krisana Antharith

© Nicht definiert

Und das ist interessant?
Interviewer
Ja. Besonders für diejenigen, die schon vor ihrem Eintritt in den Beamtenstatus oder vor dem Beginn ihrer berufsständisch versicherten Tätigkeit (etwa als Rechtsanwalt, Apotheker, Arzt, Architekt oder Steuerberater) eine Zeit lang sozialversichert gearbeitet haben, aber nicht auf die für einen gesetzlichen Rentenanspruch erforderlichen fünf Beitragsjahre kommen. Bis Ende 2015 können sie sich nun mit einer Einmalzahlung auch eine kleine gesetzliche Rente sichern. Geregelt ist das in Paragraf 282 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VI. Die Regelung gilt für Versicherte, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit von fünf Versicherungsjahren nicht erfüllt haben, die in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt. Die Betroffenen können auf Antrag freiwillige Beiträge für so viele Monate nachzahlen, wie ihnen an fünf Versicherungsjahren fehlen – und zwar auf einen Schlag. Dieses Recht hat auch, wer das reguläre Rentenalter bereits überschritten hat.
Rolf Winkel
Beispiel?
Interviewer
Nehmen wir einen 66-jährigen Rechtsanwalt. Er kann drei Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen. Aufgrund seiner früheren Einzahlungen in die Rentenkasse kommt er bislang auf rund zwei Entgeltpunkte. Diese würden ihm derzeit eine Altersrente in Höhe von etwa 58 Euro sichern – theoretisch. Denn da er nur drei Versicherungsjahre vorweisen kann, erfüllt er die fünfjährige Wartezeit nicht – und kann somit gar keine gesetzliche Rente erhalten. Bis zum Jahresende 2015 kann er nun auf Antrag für 24 Monate freiwillige Beiträge in die Rentenkasse auf einen Schlag entrichten. Damit kommt er insgesamt auf fünf Versicherungsjahre und kann so eine kleine reguläre Altersrente erhalten. Wer die Einzahlung im Dezember 2015 leistet, kann diese Rente ab dem Folgemonat, also ab Januar 2016 bekommen.
Rolf Winkel
Was gilt, wenn man diese Frist verpasst?
Interviewer
Auch dann können die Interessenten freiwillige Beiträge einzahlen – allerdings sind dann keine Einmalzahlungen für mehrere Jahre mehr möglich. Man kann dann nur laufend freiwillige Beiträge entrichten. Wer etwa im Januar 2016 mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen beginnt, muss bis Dezember 2017 freiwillige Beiträge abführen, um zusätzliche 24 Versicherungsmonate zusammenzubekommen. Er könnte dann erst im Januar 2018 eine gesetzliche Altersrente erhalten, wenn er vorher schon – wie im Beispielfall – drei Rentenversicherungsjahre vorweisen konnte.
Rolf Winkel
Was ist bei der Beamtenpension zu beachten?
Interviewer
Beamte sollten – bevor sie die Möglichkeit der Nachzahlung freiwilliger Beiträge nutzen – mit ihrem Dienstherrn klären, ob und inwieweit eine später gezahlte gesetzliche Rente mit ihren Pensionsansprüchen verrechnet wird. Für Beamte, die längere Zeit in Teilzeit tätig waren und zuletzt wieder Vollzeit beschäftigt waren, dürfte die Verrechnungsgefahr meist nicht bestehen. Zudem wird der Teil der Rente, der auf freiwilligen Beiträgen basiert, grundsätzlich nicht auf die Pension angerechnet. Das bedeutet beispielsweise: Wenn ein Beamter für fünf Jahre freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlt, wird der Teil der gesetzlichen Rente, der auf dieser Beitragszahlung beruht, nicht auf die Beamtenpension angerechnet.
Rolf Winkel
Wie hoch sollte man die Beiträge ansetzen?
Interviewer
Wer derzeit Beiträge nachzahlen möchte, muss pro Versicherungsmonat mindestens 84,15 Euro entrichten, höchstens können es 1.131,35 Euro sein. Für zwölf Monate sind das mindestens 1009,80 bzw. höchstens 13.576,20 Euro. Dazwischen können sich freiwillig Versicherte die Beitragshöhe aussuchen – ganz wie sie wollen. Die Höhe ihres Einkommens spielt für die Beitragshöhe keine Rolle. Für denjenigen, der eine größere Summe übrig hat, kann es sich lohnen, den Höchstbetrag einzuzahlen – bei zwei Jahren also insgesamt rund 27 000 Euro. Dies ergibt immerhin einen zusätzlichen Anspruch auf 121 Euro Monatsrente. Der Rechtsanwalt aus dem Beispielfall könnte so insgesamt eine Altersrente in Höhe von monatlich 179 Euro erhalten, das sind 2.148 Euro im Jahr. Für gesetzlich Krankenversicherte gehen davon noch rund 10 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Berufsständisch Versicherte und Beamte sind aber vielfach privat krankenversichert. Sie haben dann zusätzlich den Vorteil, dass für sie noch 7,3 Prozent – also 157 Euro im Jahr – hinzukommen. Denn mit diesem Prozentsatz beteiligt sich die gesetzliche Rentenkasse grundsätzlich an den Krankenversicherungsbeiträgen.
Rolf Winkel
Gibt’s dazu noch steuerliche Vorteile?
Interviewer
Ja. Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse sind steuerlich absetzbar, genau wie Einzahlungen in eine so genannte Rürup-Rente. Derzeit sind 80 Prozent der Beitragszahlung absetzbar. Bei 27.000 Euro Einzahlung sind das 21.600 Euro. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent bringt das im Einzahlungsjahr eine Steuerersparnis in Höhe von 5.400 Euro. Effektiv zahlt man also nur knapp 21.600 Euro ein und erzielt damit einen jährlichen Rentenanspruch in Höhe von 2.148 Euro. Das ist eine höchst lukrative Angelegenheit.
Rolf Winkel
Aber das Ganze lohnt sich doch nur, wenn man noch mehr als zehn Jahre lebt – oder?
Interviewer
Sicher. Wer gesundheitlich stark angeschlagen und mit einem baldigen Tod rechnet, sollte das Geld besser anders nutzen. Jede Rentenversicherung ist eine Wette auf ein langes Leben. Doch die durchschnittliche restliche Lebenserwartung von 65-Jährigen liegt bei Männern in Deutschland derzeit bei knapp 18 Jahren und bei Frauen bei knapp 21 Jahren.
Rolf Winkel
Gilt die Nachzahlungsmöglichkeit auch für Mütter?
Interviewer
Mütter erwerben zumeist durch die sogenannten Kindererziehungszeiten Ansprüche an die gesetzliche Rentenkasse. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden zwei Jahre pro Kind anerkannt, für ab 1992 geborene Kinder drei Jahre. Doch die Kindererziehungszeiten allein reichen in vielen Fällen noch nicht für eine reguläre Altersrente. Eine Frau, die beispielsweise 1970 ein Kind geboren hat, und ansonsten in ihrem Leben durchweg nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kommt nur auf zwei Versicherungsjahre. Für die gesetzliche Rente fehlen da noch drei Jahre. Auch in diesem Fall kann die Mutter auf einen Schlag so viele freiwillige Beiträge nachzahlen, wie für einen Rentenanspruch erforderlich sind. Diese Regelung gilt für Elternteile, die vor 1955 geboren wurden. Sie läuft jedoch nicht zum Jahresende aus. Mütter können die kompletten fehlenden Beiträge also auch noch in den kommenden Jahren auf einen Schlag einzahlen.
Rolf Winkel
Wie beantragt man die Nachzahlung?
Interviewer
Entweder man vereinbart kurzfristig einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder man wendet sich schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Es reicht ein formloses Schreiben, in dem man erklärt, dass man eine Einmalzahlung in die Rentenkasse leisten möchte. Dabei sollte man immer die Rentenversicherungsnummer angeben. Wer in seinen Unterlagen keine Rentenversicherungsnummer findet, sollte in jedem Fall Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort mitteilen.
Rolf Winkel

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