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Erwerbsminderungsrente rechtzeitig verlängern

Eine Erwerbsminderungsrente wird meist nur befristet gewährt. Das Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie immer im Blick haben und rechtzeitig aktiv werden.

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Arzt hält Unterlagen in der Hand und spricht mit Patientin im Rentenalter. Bild: IMAGO / Westend61 / Uwe Umstätter

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Renten wegen Erwerbsminderung (EM) werden in der Regel nicht auf Dauer, sondern auf Zeit bewilligt. Meist geht die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass sich Ihr Gesundheitszustand in Zukunft bessern könnte.

Wann wird die Erwerbsminderungsrente unbefristet gezahlt?

Manchmal ist es von Beginn an unwahrscheinlich, dass Sie wieder gesund werden. Ist das der Fall und der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht unabhängig von der Arbeitsmarktlage, dann gibt es die Rente unbefristet.

Auf welchen Zeitraum werden EM-Renten befristet?

Zunächst werden sie längstens für drei Jahre gewährt. Das regelt Paragraph 102 des sechsten Sozialgesetzbuchs. Auch eine kürzere Befristung ist möglich.

  • Läuft die Frist ab, können Sie einen Antrag auf Weiterzahlung stellen. Die Rente kann dann erneut befristet gezahlt werden.
  • Insgesamt können die Befristungen aus medizinischen Gründen maximal neun Jahre dauern.
  • Sind Sie anschließend noch erwerbsgemindert, erhalten Sie die Rente unbefristet.
Für so genannte Arbeitsmarktrenten gilt diese Höchstdauer nicht. Ein solche Rente wird gewährt, wenn Sie zwar – gesundheitlich gesehen – noch eine Teilzeitbeschäftigung ausüben können, aber einen solchen Job nicht finden können. Die Rentenversicherung spricht dann von einer „Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt“. Solche Renten können immer wieder erneut befristet werden, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Erwerbsminderungsrente

Dauerhaft zu krank, um voll zu arbeiten? In vielen Fällen hilft dann der Staat – mit einer Erwerbsminderungsrente. Wir zeigen, wie’s geht.

Was soll ich tun, wenn die Frist für die Erwerbsminderungsrente abläuft?

Läuft Ihre befristete EM-Rente aus und hat sich Ihr Gesundheitszustand nicht entscheidend gebessert, sollten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Weiterzahlung stellen, damit die Rente nahtlos weitergezahlt werden kann.

Dafür gibt es das Formular R0120 Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung / Rente für Bergleute über den Wegfallmonat hinaus.

Die Rentenversicherung schreibt Sie auch von sich aus rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums an. Dem Schreiben liegt gegebenenfalls ein Formular bei, das Ihr Hausarzt ausfüllen sollte. Darin wird abgefragt, ob Sie neben Ihrem Hausarzt bei weiteren Ärzten in ambulanter Behandlung waren und in welchem Zeitraum dies der Fall war.

Alle Kosten, die mit dem Antrag auf Verlängerung Ihrer EM-Rente verbunden sind, übernimmt die Rentenversicherung. Sie bezahlt den Hausarzt und die gegebenenfalls angefragten Fachärzte. Falls Sie zu einer zusätzlichen Untersuchung eingeladen werden, bekommen Sie die Fahrtkosten ersetzt.

Wie stehen die Chancen, dass meine EM-Rente verlängert wird?

Das hängt natürlich vom Einzelfall ab. Genaue Zahlen über die Weiterbewilligungsquote liegen nicht vor. „Mehrheitlich werden die Weiterbewilligungsanträge aber bewilligt“, erklärt Tanja Berni von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Meist wird die Entscheidung auf Grundlage der Unterlagen getroffen, die der Rentenversicherung zugehen, sowie auf Grundlage Ihrer Selbsteinschätzung.

Was kann ich tun, um meine Chancen auf Weiterbewilligung zu erhöhen?

Es ist von Vorteil, wenn Sie regelmäßige Arztbesuche nachweisen können. Bei vielen Erkrankungen ist es schon aus gesundheitlichen Gründen wichtig, regelmäßige Kontrolluntersuchungen wahrzunehmen. Wenn Sie das nicht tun, kann sich der Eindruck aufdrängen, dass die Krankheit oder Behinderung für Sie gar keine Belastung darstellt. Das könnte für die Verlängerung der EM-Rente negativ gewertet werden. 

Soll ich Buch darüber führen, wie ich im Alltag zurechtkomme?

Ja. Ein Alltagsprotokoll kann deutlich machen, wie sich Ihre Erwerbsminderung in der Praxis auswirkt. Das ist auch schon beim Erstantrag sinnvoll und beim Weiterbewilligungsantrag vielleicht noch wichtiger. Denn Ihre früheren Einschränkungen im betrieblichen Arbeitsalltag sind dann ja schon „Schnee von gestern“.

Deshalb sollten Sie auch gesundheitsbedingte Einschränkungen zu Hause, im Haushalt, im Garten oder bei Hobbies genau beschreiben.  Am besten schildern Sie genau, wie sich Ihre Beschwerden im täglichen Leben auswirken. Dazu dient auch der Selbsteinschätzungsbogen (Formular R0215) der Rentenversicherung. Hierbei sind gesundheitsbedingte Einschränkungen zu Hause, im Haushalt, im Garten oder bei Hobbies wichtig.

Tipp: Auf selbstverständliche Kleinigkeiten achten

Wer zum Beispiel seine Schuhe nicht mehr zuschnüren kann und deshalb nur noch Schuhe mit Klettverschluss trägt, sollte genau das vortragen. Denn das zeigt, dass die Feinmotorik gestört ist. Viele Tätigkeiten kommen dann nicht mehr infrage. Ähnliche Details machen die Leistungseinschränkungen im privaten Alltag deutlich und können so im Rentenverfahren auf die berufliche Leistungsfähigkeit übertragen werden.

Viele Menschen vergessen solche Punkte, weil die Einschränkungen für sie inzwischen so selbstverständlich geworden sind, dass sie sie gar nicht mehr registrieren. Wer zum Beispiel schon jahrelang Schuhe mit Klettverschluss trägt, dem wird das möglicherweise gar nicht mehr auffallen und er wird es nicht mehr für erwähnenswert halten.

Führt eine Schwerbehinderung zur Anerkennung der Erwerbsminderung?

Eine Schwerbehinderung allein führt noch nicht zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Entsprechend gilt auch umgekehrt: Wer als erwerbsgemindert anerkannt ist, ist damit noch nicht als schwerbehindert anzusehen.

Es kann allerdings unter Umständen Ihre Chancen auf die Weiterbewilligung einer EM-Rente verbessern, wenn Sie eine Schwerbehinderten-Anerkennung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vorweisen können.

Ändert sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente bei einer Verlängerung?

Nein, auch nach einer Fristverlängerung bleibt es bei der bisherigen Rentenberechnung. Die Leistungsverbesserungen, die es in den letzten Jahren bei der EM-Rente gegeben hat, greifen nur für „neue“ Erwerbsminderungsrentner.

Was kann ich tun, wenn der Antrag auf Weiterbewilligung abgelehnt wird?

Wird der Antrag abgelehnt, so können Sie Widerspruch und Klage einlegen.

Wenn Sie wieder als erwerbsfähig eingestuft sind, kommt für Sie grundsätzlich Arbeitslosengeld II (Hartz 4) in Frage. In jedem Fall sollten Sie auch prüfen, ob Sie Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld haben. Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug der Erwerbsminderungsrente als Arbeitnehmer versicherungspflichtig waren oder Arbeitslosengeld I bezogen haben, zählt die Rentenzeit nämlich als vollwertige Versicherungszeit für die Arbeitslosenversicherung.  Nach einem zweijährigen Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung haben Sie Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld.

Formulare zur Erwerbsminderungsrente


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