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Erwerbsminderungsrenten: „Das ist nicht fair“

Professor Dr. Gerhard Bäcker vom Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen zum Erwerbsminderungsrenten-Verbesserungsgesetz.

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Richterhammer. Bild: IMAGO / Imaginechina-Tuchong

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Die Verlängerung der Zurechnungszeit bis zum 65. Lebensjahr soll diesmal in sieben kleinen Schritten statt – wie im Rentenpaket von 2014 – in einem großen Schritt erfolgen. Finanzielle Erwägungen?
Interviewer
Auf jeden Fall. Außerdem passt man die Verlängerung der Zurechnungszeit bei der jetzt geplanten Reform an die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze an. Natürlich wäre auch eine Verlängerung in einem Schritt möglich gewesen. Aber letztlich ist es natürlich vor allem eine finanzielle Frage.
Professor Gerhard Bäcker
Warum gilt die Verbesserung nur für neu Erwerbsgeminderte und nicht für Menschen, die bereits gesundheitsbedingt in Frührente gehen mussten?
Interviewer
Das ist ein großer Kritikpunkt, der bei den Betroffenen auf viel Unverständnis stößt. Etwa 90 Prozent aller Erwerbsminderungsrentner – nämlich die, die schon in Rente sind oder in diesem Jahr noch eine Rente benötigen – haben davon nichts. Dafür gibt es zwei Erklärungen: Zum einen wäre es für die Rentenversicherung verwaltungstechnisch aufwendig, die bereits in Rente befindlichen Erwerbsgeminderten „umzustellen“, da sie ab Erreichen der Altersgrenze zu Altersrentnern werden. Da fast alle Erwerbsgeminderten Abschläge hinnehmen müssen, die sie auch in die Altersrente mitnehmen, müsste man nachträglich alle Betroffenen nochmals auf die Höhe ihres früheren Abschlags überprüfen. Wenn man für diese – heutigen Altersrentner – jetzt auch die Zurechnungszeit verlängern würde, hätten sie natürlich Anspruch auf eine höhere Rente.

Das zweite – und sicherlich entscheidende – Argument ist aber, dass eine Verlängerung der Zurechnungszeit auch für die, die schon in Rente sind, natürlich erheblich teurer wäre als eine Verbesserung nur für künftige Rentner.
Professor Gerhard Bäcker
Auch künftig müssen die weitaus meisten Erwerbsgeminderten Abschläge auf ihre Rente hinnehmen – obwohl ihre Erkrankung medizinisch eindeutig festgestellt ist. Ist das fair?
Interviewer
Nein, das ist nicht fair. Abschläge in der Erwerbsminderungsrente sind systemfremd, weil der Gang in diese Rente keine freiwillige Entscheidung ist. Die Feststellung einer Erwerbsminderung basiert immer auf erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, die auch vom zuständigen Rentenversicherungsträger anerkannt werden muss. Insofern sind Abschläge falsch. Aber: Wenn man die Zurechnungszeit tatsächlich um weitere drei Jahre verlängert, wäre es problematisch, zusätzlich die Abschläge entfallen zu lassen. Das würde zu einer Ungleichbehandlung gegenüber schwerbehinderten Altersrentnern führen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen und Abschläge hinnehmen müssten.
Professor Gerhard Bäcker
Trotz der gravierenden finanziellen Einbußen für die Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht die Abschläge auf EM-Renten Anfang 2011 für verfassungsgemäß erklärt. Warum?
Interviewer
Ich bin kein Jurist. Soweit ich das aus dem Kopf heraus sagen kann, hat das Bundesverfassungsgericht seinerzeit erklärt, eine solche Regelung läge im Ermessen der Bundesregierung und es läge keine Ungleichbehandlung vor. Aber wie gesagt: Ich bin kein Jurist.
Professor Gerhard Bäcker

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