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Geldsegen verhagelt Hartz IV

Wenn mit 60 Jahren eine Kapitallebensversicherung ausgezahlt wird, ist das Arbeitslosengeld in Gefahr. Unser Sozialexperte Rolf Winkel erklärt, was zu tun ist, damit das nicht passiert.

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Inflation: Offene Geldbörse mit Euro-Münzen. Bild: IMAGO / blickwinkel / A. Schauhuber

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Wie hoch ist die anrechnungsfreie Altersvorsorge?
Interviewer
Zusätzlich zu den „normalen“ Freibeträgen für verwertbares Vermögen sind beim Arbeitslosengeld II weitere 750 Euro pro Lebensjahr und Partner anrechnungsfrei – allerdings nur für „geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen“. So heißt es im Gesetz. Gemeint sind damit nicht etwa Riester-Verträge – die ohnehin nicht verwertet werden müssen –,sondern zusätzliche private Verträge zur Alterssicherung. Ein Lediger, der 60 Jahre alt ist, darf zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung mit einem aktuellen Rückkaufswert von (60 mal 750) 45.000 Euro besitzen – und kann dennoch Arbeitslosengeld II beziehen.
Rolf Winkel
Gelten die Freibeträge automatisch für alle Kapitallebens- oder Rentenversicherungen?
Interviewer
Nein. Denn diese kann man ja im Prinzip jederzeit kündigen und damit zu Geld machen. Für solche Versicherungen gilt der Freibetrag nicht, sondern nur für private Altersrücklagen, die vor dem Rentenalter nicht „verwertbar“ sind. An das angesparte Vermögen dürfen die Arbeitslosengeld-II-Bezieher oder ihre Partner also erst im Rentenalter herankommen. Eine vorherige „Schlachtung“ der Versicherung muss vertraglich ausgeschlossen sein – etwa durch eine Zusatzvereinbarung zu einer Kapitallebensversicherung. In der Regel erwarten die Jobagenturen, dass der Vertrag mindestens bis zum 60. Geburtstag läuft.
Rolf Winkel
Was ist, wenn die Verträge noch während des Bezugs von Arbeitslosengeld II auslaufen?
Interviewer
Genau hier liegt das Problem: Häufig laufen die Verträge tatsächlich nur bis zum 60. oder 62. Lebensjahr. Denn früher hat man ja vielfach damit gerechnet, dass man mit 60 in den Ruhestand treten kann. Deshalb wurden die Verträge oft bis 60 oder 62 geschlossen. Dann erfolgt die Auszahlung – und das frei werdende Vermögen ist verwertbar. Das Geld muss dann zur Sicherung des aktuellen Lebensunterhalts genutzt werden – und die Jobcenter müssten dann im Prinzip ihre Zahlungen einstellen.
Rolf Winkel
Gibt es keine Möglichkeit, das Vermögen bis zum Rentenalter zu sichern?
Interviewer
Die gibt es. Darüber hat sich die Bundesagentur für Arbeit sogar einige Gedanken gemacht. Bei dem Gedanken, unter Verweis auf das frei werdende Geld die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld II verweigern zu müssen, fühlt sich die BA erkennbar unwohl. So stellt sie in ihren Weisungen fest, das Verlangen einer Verwertung des Vermögens „widerspräche dem gesetzgeberischen Zweck, Vermögen, das für die Altersvorsorge angespart wurde, bis zum Eintritt in den Ruhestand besonders zu schützen“.
Rolf Winkel
Und was kann man konkret tun?
Interviewer
Die Weisungen der BA zu § 12 Sozialgesetzbuch II sehen hier verschiedene Möglichkeiten vor. Die interessanteste ist dabei, das Geld in eine private Rentenversicherung zu stecken.
Rolf Winkel
Wie kann das gehen?
Interviewer
Die Betroffenen können sich ihre Lebensversicherung auszahlen lassen beziehungsweise bei einer Rentenversicherung die Möglichkeit der Kapitalauszahlung wählen und das Geld sofort neu anlegen. In Frage kommt dabei „eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Zahlung eines Einmalbeitrags“, erklärt Christian Arns von der Debeka. Die Betroffenen zahlen dabei den frei gewordenen Betrag ganz oder teilweise in eine Rentenversicherung ein und vereinbaren mit der Versicherungsgesellschaft frei, ab wann die Rente gezahlt wird. Die Rentenzahlung kann dann beispielsweise mit 63 oder mit 65 Jahren erfolgen oder genau ab dem Zeitpunkt, an dem auch Anspruch auf die gesetzliche Altersrente besteht. Eine Gesundheitsprüfung wird hierbei – wie generell bei Rentenversicherungen – nicht vorgenommen.
Rolf Winkel
Und der Vertrag kann „Hartz-IV-sicher“ sein?
Interviewer
Das geht. Bei einer solchen Rentenversicherung kann die vorzeitige Verwertung des angesparten Geldes vertraglich ausgeschlossen werden, erklären Debeka und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gleichermaßen. Die Jobcenter können damit deren Verwertung nicht verlangen – insoweit steht das so angesparte Altersvermögen einem weiteren Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht im Wege (so lange der Wert der Versicherung nicht den Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr übersteigt).
Rolf Winkel
Kommt auch die Zahlung freiwilliger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung in Frage?
Interviewer
Sicher. Das kann sich sogar richtig lohnen. Allerdings ist hier 2013 nur eine Einzahlung in Höhe von 1.096,20 Euro pro Monat bzw. 13.154,40 Euro für das ganze Jahr möglich – und es geht in der Regel um höhere Summen. Man kann die Anlage also splitten und einen Teil in die gesetzliche und einen Teil in eine private Rentenversicherung einzahlen.
Bis zu welchem Alter wird denn überhaupt Arbeitslosengeld II gezahlt?
Interviewer
Häufig bis zum Monat, in dem Hartz-IV-Bezieher 63 Jahre alt werden. Denn dann haben die meisten Arbeitslosengeld-II-Bezieher Anspruch auf die Altersrente für langjährige Versicherte. Wer keinen Anspruch auf dieses vorgezogene Altersruhegeld hat, kann bis zum regulären Rentenalter Arbeitslosengeld II erhalten. Von dieser Regel gibt es aber Ausnahmen. Wer sozialversichert beschäftigt oder selbstständig tätig ist und aufstockendes Arbeitslosengeld II erhält, darf mit 63 von den Jobcentern nicht auf einen Rentenantrag verwiesen werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Erwerbstätigkeit „den überwiegenden Teil der Arbeitskraft in Anspruch nimmt“.
Rolf Winkel

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