Ihre-Vorsorge Logo

Mehr Minijobber zahlen Rentenbeiträge

Die Zahl der Minijobber ist leicht rückläufig, die Zahl der Rentenbeitragszahler unter den 450-Euro-Kräften aber steigt. Warum eigene Rentenbeiträge für Minijobber hilfreich sein können, erläutert Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlicht

Junge Frau im Einzelhandel – Bild: IMAGO / YAY Images / Moodboard

© Nicht definiert

Mehr Minijobber zahlen Rentenbeiträge

Manche Medien, aber auch Wirtschaftsforscher sprechen von einer "Vernichtung" von gewerblichen Minijobs durch den seit Jahresbeginn geltenden allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro. Sehen Sie das auch so?
Interviewer
Zeitlich gesehen geht der beschriebene Rückgang der angemeldeten Minijobber tatsächlich mit der Einführung des Mindestlohnes einher. Ob dies aber der Grund ist für den Rückgang der geringfügig Beschäftigten, können wir nicht belegen. Zudem steht auch die Frage im Raum, was aus den nun nicht mehr angemeldeten Minijobs geworden ist. Einerseits könnten neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen entstanden sein, andererseits die Beschäftigungen auch ersatzlos weggefallen sein. Erkenntnisse darüber liegen der Minijob-Zentrale nicht vor.
Dr. Erik Thomsen
Bei den Minijobbern in Privathaushalten, oft als Haushaltshilfen bezeichnet, ist dagegen im Jahresvergleich immer noch ein leichter Zuwachs zu erkennen. Ein Erfolg Ihrer jahrelangen Kampagnen gegen Schwarzarbeit?
Interviewer
Wir haben in den vergangenen Jahren immer großes Engagement gezeigt, Beschäftigte in Privathaushalten aus der Schwarzarbeit hinein in reguläre Minijobs zu holen. Die mit einer Anmeldung verbundenen Vorteile, wie zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung, sprechen hier eine deutliche Sprache. Außerdem zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs und kann erhebliche Steuerermäßigungen beanspruchen. Umgekehrt fällt es Arbeitnehmern in angemeldeten Beschäftigungsverhältnissen leichter, ihre Ansprüche etwa auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf Urlaub auch tatsächlich durchzusetzen.

Wir freuen uns daher, dass unsere Bemühungen nachhaltig Wirkung zeigen und wir in diesem Beschäftigungsbereich weiterhin Zuwächse bei den Anmeldungen zu verzeichnen haben.
Dr. Erik Thomsen
Seit April laufen auf verschiedenen Fernsehkanälen zwei neue TV-Spots, mit denen die Minijob-Zentrale - unter Mitarbeit der Augsburger Puppenkiste - für die Anmeldung von Haushaltshilfen wirbt. Bekommen Sie Rückmeldungen von Bürgern auf diese Spots?
Interviewer
Die Rückmeldungen sind überaus positiv. Die Werbung mit der Augsburger Puppenkiste zeigt, dass man auch scheinbar trockene Themen wie die Anmeldung von Haushaltshilfen mit viel Humor umsetzen kann. Dies kommt anscheinend gut an: Wir registrieren weiterhin steigende Anmeldezahlen.
Dr. Erik Thomsen
Seit Anfang 2013 sind Minijobber generell rentenversicherungspflichtig, nur bei ausdrücklichem Widerspruch entfällt die Beitragspflicht. Wie hat sich diese Neuregelung auf die Zahl der Versicherungspflichtigen ausgewirkt?
Interviewer
Diese Neuregelung hat die Zahl der rentenversicherungspflichtigen Minijobber deutlich erhöht. Von allen Minijobs mit einem Beschäftigungsbeginn ab dem 1. Januar 2013 waren am 31. März 2015 19,8 Prozent der Minijobber im gewerblichen Bereich und 18,2 Prozent der Minijobber in Privathaushalten rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Zum Vergleich: Im März 2012 nutzten vor Einführung der Neuregelungen gerade einmal 5,6 Prozent aller Minijobber die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung durch die Zahlung eigener Beitragsanteile freiwillig aufzustocken.
Dr. Erik Thomsen
Auch die Rentenbeitrags-Einnahmen dürften seit Einführung der generellen Versicherungspflicht deutlich gestiegen sein. Wie stark ist das Wachstum?
Interviewer
Vor Einführung der Neuregelungen hat die Minijob-Zentrale im Jahr 2012 Beiträge in Höhe von rund 3,45 Milliarden Euro für die gesetzliche Rentenversicherung eingezogen. Im Jahr 2014 sind es nunmehr insgesamt 3,84 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Zuwachs um rund 390 Millionen Euro beziehungsweise 11,4 Prozent.
Dr. Erik Thomsen
Wird die Zahl der versicherungspflichtigen Minijobber und der Beitragseinnahmen auch in den kommenden Jahren weiter wachsen?
Interviewer
Wir gehen davon aus, dass der Anteil der versicherungspflichtigen Minijobber nur noch geringfügig ansteigen wird. Aus diesem Grund werden auch die Beitragseinnahmen – einen ungefähr gleichbleibenden Bestand an Minijobbern insgesamt vorausgesetzt – nur noch dann steigen, wenn sich das Entgelt der Beschäftigten erhöht. Hier erwarten wir durch den Mindestlohn positive Effekte.
Dr. Erik Thomsen
Trotz der generellen Beitragspflicht verzichten immer noch etwa 80 Prozent der Minijobber auf die damit verbundenen Vorteile, zum Beispiel Anspruch auf Riester-Förderung oder Reha-Leistung nach ausreichender Wartezeit. Warum?
Interviewer
Hier muss man einfach beachten, dass ein Großteil der Minijobber entweder bereits eine Rente bezieht oder neben dem Minijob noch eine Hauptbeschäftigung ausübt. Für diese beiden Personenkreise ist die Zahlung eigener Beitragsanteile einfach nicht attraktiv. Minijobber mit einer Hauptbeschäftigung haben beispielsweise schon durch die Hauptbeschäftigung eigene Ansprüche auf Riester-Förderung oder Reha-Leistungen erworben.
Dr. Erik Thomsen
Liegen Ihnen Zahlen vor, wie viele Minijobber aufgrund eigener Rentenbeiträge zum Beispiel eine Reha-Leistung in Anspruch nehmen konnten?
Interviewer
Entsprechende Statistiken, die von den einzelnen, die Reha-Leistungen gewährenden Rentenversicherungsträgern zu führen wären, liegen uns nicht vor.
Dr. Erik Thomsen
Manche Arbeitnehmer mit einem Verdienst von etwas über 450 Euro (beispielsweise 500 bis 600 Euro) nutzen die Möglichkeit, den über 450 Euro liegenden Betrag per Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge anzusparen und damit nicht generell soz
Interviewer
Rechtlich zulässig ist dieses Verhalten innerhalb bestimmter Grenzen auf jeden Fall. Bedenken sollte man aber, dass eine Entgeltumwandlung stets auch zu einer Verringerung der gesetzlichen Rentenansprüche des Versicherten selbst führt. Eine abschließende Bewertung ist folglich nur für den konkreten Einzelfall möglich.
Dr. Erik Thomsen

Mehr Informationen


Weitere Artikel

Time
7 Minuten

Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent – auch die Hinterbliebenenrenten. Zugleich steigt der Einkommensfreibetrag für Hinterbliebene. Aufpassen müssen vor allem arbeitende Witwen und Witwer, deren Arbeitseinkommen in diesem Jahr gesunken ist.

Time
5 Minuten

Zum 1. Juli steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Das ist weitaus mehr als die aktuelle Teuerungsrate von knapp 3 Prozent. Was das konkret im Geldbeutel bringt – und wie es langfristig weitergeht.

Time
6 Minuten

Rund 1,2 Millionen Minijobber sind 65 Jahre oder älter – so weist es die Statistik der Minijob‑Zentrale aus. Seit Anfang 2026 lohnt es sich für viele von ihnen, aus dem Minijob einen Midijob zu machen.

Time
7 Minuten

Rentenlücke, Inflation, steigende Lebenshaltungskosten – viele Menschen haben das Gefühl, beim Thema Rente den Überblick zu verlieren. Die Folge ist oft nicht schlechte Planung, sondern gar keine. Das ist fatal, denn entscheidend ist, überhaupt anzufangen.

Time
5 Minuten

Ab Anfang 2026 sollen Senioren, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Das soll ein Anreiz zur Weiterarbeit im Alter sein. Doch welche Folgen hat das in der Sozialversicherung?

Time
5 Minuten

Mütterrente III wird das Projekt salopp genannt. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, soll es künftig die gleiche Leistung geben wie für später Geborene. Wir zeigen, womit Mütter (und erziehende Väter) demnächst rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026