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Ost-West-Rentenangleichung erst 2025

Bis 2020 sollten die Ost-West-Unterschiede im Rentenrecht abgeschafft werden. Nun wurde die Angleichung um fünf Jahre nach hinten verschoben, auf das Jahr 2025. Doch es bleibt dabei: Bei der Angleichung gibt es Gewinner und Verlierer.

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Zufriedene Rentnerin auf einem Sofa – Bildnachweis: wdv © J.Lauer

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Das West-Plus wird bereits Mitte 2017 durch die „ganz normale“ Rentenanpassung voraussichtlich geringfügig verringert. Das hängt damit zusammen, dass die Löhne und Gehälter im Osten etwas stärker gestiegen sind als im Westen.

Im Jahr 2018 soll der „Gap“ zwischen Ost- und West-Renten durch eine außerplanmäßige Erhöhung noch etwas weiter verringert werden. Bis 2025 sollen noch mehrere solcher Erhöhungsschritte folgen – bis der Unterschied zwischen Ost- und Westentgeltpunkten verschwunden ist.

Was bedeutet die geplante Angleichung für Ost-Rentner?

Für alle Rentnerinnen und Rentner aus den neuen Bundesländern bringt die bis 2025 erfolgende Angleichung ein erhebliches Plus und eine Verbesserung ihres Lebensstandards. Das Gleiche gilt für heute rentennahe Versicherten-Jahrgänge, die bis 2025 in Rente gehen. Auch sie profitieren uneingeschränkt von der geplanten Rentenreform.

Was bedeutet Reform für Arbeitnehmer im Osten?

Arbeitnehmereinkommen sind im Osten im Schnitt noch immer niedriger sind als im Westen. Deshalb zahlen Versicherte aus den neuen Ländern durchschnittlich auch weniger in die gesetzliche Rentenkasse ein und erwerben somit auch geringere Ansprüche. Um das auszugleichen, werden Ost-Verdienste für die Rente hochgewertet. Dafür sorgt der sogenannte Hochwertungsfaktor. Genauer: Der Wert „zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets“. Dieser Wert, der jedes Jahr angeglichen wird, findet sich in Anlage 10 zum Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB), in dem die Rente geregelt wird. Er ist ein Segen für Ost-Arbeitnehmer. Denn er sorgt dafür, dass Beschäftigungszeiten in den neuen Bundesländern hinsichtlich ihrer Rentenansprüche auf das westdeutsche Niveau gehoben werden. 2017 liegt dieser Wert bei 1,1193. Das bedeutet: Der Lohn der Arbeitnehmer aus den neuen Ländern wird – was seinen Wert für die Rente betrifft – fiktiv um 11,93 Prozent erhöht.

Diese Höherwertung wird ab 2018 schrittweise weiter verringert und entfällt ab 2025. Soweit die Ost-Arbeitnehmer – was noch immer häufig der Fall ist – ein niedrigeres Arbeitseinkommen als vergleichbare West-Beschäftigte haben, sorgt die dann entfallende Höherwertung dafür, dass sie auch im Alter schlechter gestellt sind. Die Auswirkungen sind allerdings je nach Branche höchst unterschiedlich. Im öffentlichen Dienst, bei Banken und Versicherungen, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Druckindustrie sowie teilweise im Einzelhandel liegt das Tarif-Niveau der Ost-Gehälter bereits auf West-Niveau.

Doch in den neuen Bundesländern werden weit mehr Arbeitnehmer als im Westen nicht nach Tarif bezahlt. Gerade diese nicht tariflich abgesicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen im Schnitt immer noch deutlich weniger als ihre Kollegen im Westen – und daran wird sich voraussichtlich in den kommenden Jahren wenig ändern. Diese nicht tariflich abgesicherten Arbeitnehmer sind die Verlierer der geplanten Rentenangleichung.

Können Versicherte oder Rentner etwas tun, um zu profitieren?

Rentner haben im Prinzip kaum Handlungsspielraum – es sei denn, sie nehmen als Rentner nochmals eine Beschäftigung auf. So können Sie – nach den jüngsten Änderungen durch die Flexi-Rente – auch ihr Altersruhegeld nochmals erhöhen. Das hat allerdings nichts mit der Ost-West-Angleichung zu tun.

Pflichtversicherte dagegen können in den kommenden Jahren noch von der Höherwertung ihrer Beiträge profitieren. Das ist beispielsweise für Selbstständige wichtig. In den ersten fünf Jahren ihrer Selbstständigkeit können sie sich bei der Rente für eine Pflichtversicherung entscheiden. Die von ihnen gezahlten Beiträge werden dann noch bis Ende 2024 hochgewertet. Für freiwillig versicherte Selbstständige gilt übrigens keine Hochwertung. Dafür werden ihre Renten stets – und auch im Osten – nach dem aktuellen Rentenwert West bemessen.

Für Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern gilt wie bisher schon: Höhergewertet werden nur die gezahlten Rentenbeiträge. Besonders Ost-Arbeitnehmer sollten deshalb sorgfältig prüfen, ob sich Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zur Senkung des versicherungspflichtigen Einkommens lohnen. Dies gilt insbesondere für die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung. Jeder Euro, der dafür vom Bruttolohn abgezweigt wird, vermindert die spätere Rente - und natürlich auch mögliches Kranken- oder Arbeitslosengeld, auf das man später vielleicht einmal angewiesen ist.

Wie soll die Rentenangleichung finanziert werden?

Die Rentenangleichung wird zum erheblichen Teil auch aus der gesetzlichen Rentenkasse finanziert (und zum anderen Teil durch Bundeszuschüsse). Das hat die Große Koalition so beschlossen. Bundessozialministerin Andrea Nahles hatte dagegen die Position vertreten, dass die Ost-West-Angleichung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Ergo hätte sie aus dem Bundesetat finanziert werden müssen. Dann wären alle Steuerzahler – also auch Beamte und Selbstständige – an der Finanzierung beteiligt worden. Damit konnte sich Andrea Nahles nicht durchsetzen. Nun wird die Rentenanpassung zum erheblichen Teil von den Beitragszahlern finanziert – aus Ost und West.


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