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Rente 2015: Wechselspiel bei Überweisungen

Rentner werden sich 2015 über die wechselnden Überweisungsbeträge der Deutschen Rentenversicherung wundern. Zunächst gibt es etwas weniger, später dann für viele wieder mehr.

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Frau in der Küche mit Belegen und Notebook. Bild: IMAGO / Panthermedia /Wavebrakmedia Micro

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Bislang zog die Deutsche Rentenversicherung von den Bruttorenten von Pflichtversicherten in der Kranken- und Pflegeversicherung 8,2 Prozent für die Krankenversicherung und zumeist 2,05 Prozent für die Pflegeversicherung ab. Für Kinderlose sind die Abzüge zur Pflegekasse um 0,25 Prozent höher, sofern die Rentner nicht vor 1940 geboren wurden. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt im Januar um 0,3 Prozentpunkte an. Versicherte mit Kind müssen dafür also künftig 2,35 Prozent aufbringen. Für ab 1940 geborene Kinderlose kommt – wie bisher – ein Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten hinzu.

Den Pflegeversicherungsbeitrag müssen Rentner – anders als Arbeitnehmer – voll alleine tragen, die Rentenversicherung beteiligt sich daran nicht. Das gilt übrigens schon seit dem 1. April 2004. Die Beitragserhöhung bei der Pflegeversicherung wirkt sich deshalb für Rentner in vollem Maße aus. Wer 1.000 Euro Brutto-Rente erhält, bekommt im Januar 2015 nur noch 894,50 Euro ausgezahlt, das sind drei Euro weniger als bei der Dezember-Rente. 

Versicherte mit Kind

Im Zweifelsfall sollten Rentner allerdings prüfen, ob sie korrekt als „Versicherte mit Kind“ eingestuft sind – also zumindest den Sonderbeitrag für Kinderlose nicht zahlen müssen. Dazu zählen auch Versicherte, deren Kinder zum Beispiel schon 40 oder 50 Jahre oder noch älter sind. Hier kommt es also – anders als bei anderen Sozialleistungen – nicht darauf an, ob für die Kinder noch ein Kindergeldanspruch besteht. Entscheidend ist in der Regel auch nicht, ob es sich um eigene Kinder oder um Kinder des Ehepartners handelt.

Von Stief- oder Adoptiveltern ist der Beitragszuschlag für Kinderlose allerdings seit 2008 auch dann zu zahlen, wenn das (einzige) Kind bei der Adoption oder Eheschließung bereits volljährig war oder die Altersgrenze für die beitragsfreie (Kinder-)Familienversicherung überschritten hatte oder wenn ein Stiefkind nie im gemeinsamen Haushalt mit dem jetzigen Rentner gelebt hat. 

Änderungen bei der Krankenversicherung

Viele gesetzlich Krankenversicherten müssen 2015 zunächst einmal etwas geringere Beiträge zahlen. Denn der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung sinkt von 15,5 auf 14,6 Prozent. Davon tragen Versicherte und Arbeitgeber beziehungsweise Rentenversicherung je die Hälfte, also 7,3 Prozent. Der bisherige feste Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den die Versicherten alleine zahlen mussten, fällt weg. Dafür gibt es künftig aber bei fast allen Krankenkassen einen kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag.

Viele Versicherte müssen dafür zunächst einmal etwas weniger als 0,9 Prozent zahlen. Manche Kassen – wie etwa die AOK Plus, die nur 0,3 Prozent erhebt – kommen sogar noch mit einem deutlich niedrigeren Zusatzbeitrag aus. Für AOK Plus-Versicherte sinkt die Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge damit zunächst einmal um 0,6 Prozentpunkte. 

Auswirkungen auf Renten im März

Rentner werden das erst bei den Rentenzahlungen für März zu spüren bekommen. Das hat der Bundestag so beschlossen. Beitragsänderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung greifen bei Rentnern erst mit einer zweimonatigen Verzögerung, damit der Rentenversicherung genügend Zeit zur Umstellung bleibt. Das gilt übrigens nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft.

Anhebungen oder Absenkungen des Zusatzbeitragssatzes der jeweiligen Krankenkassen werden für Rentner und Versorgungsempfänger erst nach einer zweimonatigen Übergangszeit wirksam. Für einen Rentner, der bei der AOK Plus versichert ist, bedeutet das: Von seiner März-Rente werden 0,6 Prozent weniger abgezogen. Bei einer Brutto-Rente von 1.000 Euro steigt damit der Auszahlungsbetrag um 6 Euro. 

Information auf Kontoauszügen

Bei Änderungen des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags gibt es nur eine kurze Information auf den Kontoauszügen der betroffenen Rentner, ein gesondertes Schreiben wird nicht verschickt. 

Freiwillig Krankenversicherte müssen Beitrag anpassen

Selbstzahler erhalten von ihrer Krankenkasse die Information über die Beiträge, die sie ab 2015 schuldig sind und müssen ihre Überweisungen entsprechend anpassen (soweit sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben). Für freiwillig krankenversicherte gesetzliche Rentner ist wichtig: Ihnen überweist die Deutsche Rentenversicherung auch 2015 – wie bislang – einen Zuschlag von 7,3 Prozent für die Krankenversicherung auf ihre Rente. Wer also 1.000 Euro Rente erhält, bekommt einen Zuschlag von 73 Euro für die Krankenkasse. Die Betroffenen müssen dann – wie bisher – die fälligen Zahlungen an ihre Kranken- und Pflegekasse selbst regeln.  


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