Rente: Extra-Beiträge lohnen 2022 besonders
Wie kann ich als Pflichtversicherter freiwillig in die Rentenkasse einzahlen?
„Normale“ freiwillige Beiträge können Pflichtversicherte nicht zahlen. Das können beispielsweise Hausmänner oder Hausfrauen und die meisten Selbstständigen. Doch es gibt eine andere Möglichkeit, die zunehmend genutzt wird: „Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“, so lautet die sperrige Überschrift von Paragraph 187a des sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI).
Wenn Sie vor Ihrem regulären Ruhestandsalter in Rente gehen, und beispielsweise mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte (ohne den Zusatz „besonders“) beziehen wollen, müssen Sie mit spürbaren Rentenabschlägen rechnen. Ihre Rente wird gekürzt, und zwar um 0,3 Prozent für jeden Monat vor Erreichen der für Sie geltenden regulären Altersgrenze. Bei einem Renteneintritt mit 63 statt regulär mit 67 fallen beispielsweise Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent an. Und zwar lebenslang.
Doch Sie können Sonderzahlungen leisten, um diese Abschläge auszugleichen. Das ist ab dem 50. Geburtstag möglich.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Ausgleichszahlung?
Voraussetzung für die Option auf eine Sonderzahlung ist, dass Sie eine realistische Chance haben, die 35jährige Versicherungszeit („Wartezeit“) zu erreichen, die für die vorzeitige Altersruhegelder erforderlich ist. Kommen Sie zum Beispiel mit 50 erst auf 15 Versicherungsjahre, so können Sie die 35-Jahres-Marke bis zu Ihrem Rentenalter gar nicht mehr erreichen und deshalb auch keine Ausgleichszahlungen leisten.
Was bewirken die freiwilligen Beiträge?
Durch diese Sonderzahlungen können Sie
- entweder später ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen, oder
- ihre Rente erhöhen, anstelle vorzeitig in Rente zu gehen.
Wer fleißig Entgeltpunkte sammelt, erhält im Alter mehr Rente. Aber was sind eigentlich Entgeltpunkte und wie bekommt man sie?
Wieso sind Rentenpunkte 2022 billiger geworden?
Das liegt an der Corona-Krise. Diese sorgt dafür, dass das vorläufige jährliche Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten 2022, das bereits Ende 2021 festgesetzt wurde, auf 38.901 Euro gesunken ist. 2021 waren es noch 41.541 Euro. Das ist ein Rückgang um 6,3 Prozent.
Maßgeblich ist dabei die Lohnentwicklung des Jahres 2020 gegenüber 2019. Da die Löhne in diesem Zeitraum gesunken sind, sinkt auch diese für die gesetzliche Rentenversicherung entscheidende Rechengröße.
Wer Beiträge entsprechend des Durchschnittsentgelts in die Rentenkasse einzahlt, erwirbt damit einen Entgeltpunkt. Folgendes Beispiel zeigt, wie sich der Rückgang des Durchschnittsentgelts auf die Höhe der Ausgleichszahlungen auswirkt.
Eine 58jährige Versicherte hat eine zu erwartende Bruttorente von 1000 Euro. Da sie mit 63 in Rente gehen möchte, muss Sie mit einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent rechnen. Denn regulär könnte sie mit 67 in Rente gehen. Deshalb fallen für 48 Monate Abschläge von 0,3 Prozentpunkten an. Damit würde Ihre Bruttorente auf 856 Euro sinken. Um diesen Rentenabschlag zu vermeiden, müsste sie – Stand 2022 – 35.601 Euro in die Rentenkasse einzahlen. 2021 wären es noch 38.017 Euro gewesen – also 2.416 Euro mehr.
Muss ich alles auf einen Schlag zahlen?
Nein, die Ausgleichszahlung kann auf viele Jahre verteilt werden. Sie können also auch nur einen Teilbetrag zahlen, zum Beispiel 10.000 Euro. Wer – etwa durch eine auslaufende Kapitallebensversicherung oder eine Erbschaft – aktuell so viel Geld zur Verfügung hat, für den kann die entsprechende Einzahlung eines Betrags in die Rentenkasse interessant sein.
Bei höheren Beträgen ist meist eine Aufteilung auf mehrere Jahre sinnvoll, da Sie die Ausgleichsbeträge jeweils innerhalb bestimmter Höchstgrenzen fast vollständig von der Steuer absetzen können. Das bedeutet: Wer aktuell 35.000 Euro zur Verfügung hatte, für den kann es aus steuerlichen Gründen sinnvoller sein, jeweils die Hälfte davon in diesem und im kommenden Jahr in die Rentenversicherung einzuzahlen oder die Einzahlung über einen noch längeren Zeitraum zu strecken.
Seit Mitte 2020 ist sogar eine regelmäßige monatliche Zahlung von Ausgleichsbeträgen möglich, also etwa ein monatlicher Dauerauftrag über zum Beispiel 200 Euro.
Lohnt sich die Ausgleichszahlung?
Wie bei allen Renten stellt sich dies letztlich erst nach dem Enddatum der Rentenzahlung heraus – also nach dem eigenen Tod. Denn jede Rente ist eine Wette auf ein möglichst langes Leben. Das gilt für private wie für gesetzliche Renten.
Gehen wir vom Beispielfall aus. Wenn Sie als 58-Jähriger in diesem Jahr zunächst 10.000 Euro in die Rentenkasse einzahlen würden, dann wäre Ihnen bereits heute garantiert, dass Ihre Rente 2027, wenn Sie 63 Jahre alt sind, monatlich um 40,45 Euro höher ausfällt.
Wie ist das Verhältnis von Einzahlung und Ertrag?
Da Sie den größten Teil des eingezahlten Betrags von der Steuer absetzen können, dürfen Sie – bei einem mittleren Einkommen – mit einer Steuerersparnis von mehr als 20 Prozent rechnen. Ihre effektive Belastung dürfte damit nicht 10.000 Euro, sondern nur etwa 8.000 Euro betragen. Dafür können Sie heute schon 2027 mit einer zusätzlichen Jahresrente von 40,45 Euro mal 12 = 485,40 Euro rechnen.
Nach gut 16 Jahren Rentenbezug haben Sie die Einzahlung heraus, also bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren mit 79 Jahren.
Für gesetzlich Versicherte gehen vom oben errechneten Betrag natürlich noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Doch gleichzeitig ist noch die garantierte Rentensteigerung in der Deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen. 2022 gibt es in den alten Bundesländern ein Rentenplus von 5,35 Prozent – und langfristig im Schnitt ein jährliches Plus von 2 Prozent.
Herkömmliche private Renten sind von solchen Ergebnissen meilenweit entfernt. Bei diesen muss man schon älter als 90 Jahre werden, um die eingezahlten Beiträge wieder herauszubekommen.
Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto mehr lohnt sich die Ausgleichszahlung. Dafür sorgt die Steuerprogression. Hinzu kommt, dass privat Krankenversicherte später bei der Rente im Vorteil sind. Sie erhalten von der Deutschen Rentenversicherung nämlich einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Unterm Strich rechnet sich für sie die Ausgleichszahlung in die Rentenkasse häufig schon nach zehn Jahren Rentenbezug.
Erfolgsmodell Rentenversicherung
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten bezeichnete in einem aktuellen Interview des Manager Magazin die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als „echtes Erfolgsmodell“. Dieses sei „den Angeboten der Versicherer klar überlegen“. Immerhin leiste „die DRV ja auch noch Erwerbsminderungsrenten, Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung und noch mehr. Zeigen Sie mir ein privates Versicherungsprodukt mit vergleichbaren Leistungen.“
