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Rentenansprüche von Geringverdienern: Wie kann die Grundrente helfen?

Lebensleistungs-, Solidar- oder Grundrente: Wie kann die Rente von langjährigen Geringverdienern aufgebessert werden? Darüber haben jetzt Experten bei der Jahrestagung 2019 des Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) diskutiert.

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Hände mit Stift zeigen auf Dokumente, Besprechung im Büro Finanzanalyse. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

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Rentenansprüche von Geringverdienern: Wie kann die Grundrente helfen?

Papier: Pflichtvorsorge für Selbstständige möglich

Mit besonderer Spannung erwarteten die rund 150 Teilnehmer danach einen Referenten, den auch Wissenschaftskongresse nur selten verpflichten können: Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts von 2002 bis 2010, skizzierte den verfassungsrechtlichen Spielraum des Gesetzgebers für Mindestsicherungselemente in der Alterssicherung.

Dabei verwies er darauf, dass der soziale Ausgleich schon immer ein Kernelement der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sei. Die Verpflichtung zur Zahlung von Rentenbeiträgen und Steuern sei „berechtigt, wenn dies der eigenen Alterssicherung und dem sozialen Ausgleich dient“, erklärte Papier. Auch Mindestsicherungselemente in der Rente seien „unbedenklich, wenn dabei das Äquivalenzprinzip nicht ausgehebelt wird“, so der Jurist. Das Äquivalenzprinzip besagt, dass jedem gezahlten Rentenbeitrag im Alter eine gleich hohe Rente folgen muss.

Mit Blick auf die geplanten Bedingungen für die Bewilligung einer Grundrente sagte Papier, auch Versicherte mit Lücken im Versicherungsverlauf und Teilzeitbeschäftigte dürften nicht von einer Aufstockung niedriger Rentenansprüche ausgeschlossen werden – auch wenn Teilzeitjobs von der Rentenversicherung nicht separat erfasst werden.

Den Plan der Bundesregierung, in diesem Jahr für alle nicht obligatorisch gesicherten Selbstständigen eine verpflichtende Altersvorsorge einzuführen, hält der ehemals ranghöchste deutsche Richter durch das Grundgesetz für gedeckt. Und auch in diesem Punkt dürfte Papier beim größten Teil des fachkundigen Publikums auf Zustimmung gestoßen sein: Altersarmut könne „nur durch bedarfs- und bedürftigkeitsorientierte Leistungen“ bekämpft werden. Die gesetzliche Rentenversicherung sei dafür „nicht zuständig.“

Bäcker: Rente muss strukturell armutsfest sein

Welche Möglichkeiten bestehen, die Forderungen des früheren Bundesverfassungsgerichts-Präsidenten sozialpolitisch adäquat umzusetzen, skizzierte anschließend der renommierte Sozialforscher Gerhard Bäcker von der Universität Duisburg-Essen. Er erläuterte zunächst die dreigliedrige Systematik des deutschen Alterssicherungssystems aus

  • (Renten-)Versicherung,
  • (Beamten-)Versorgung und
  • Fürsorge für bedürftige Menschen am Rande des sozial-ökonomischen Existenzminimums.
In der Analyse zeige sich, dass vorleistungsabhängige Systeme wie die Rentenversicherung, betriebliche oder private Altersvorsorge hierzulande dominierten, erklärte Bäcker. In diesen Systemen komme das Prinzip der „Leistungsgerechtigkeit“ zum Vorschein. Daneben trete seit 2003 die steuerfinanzierte Grundsicherung im Alter, in der sich das Prinzip der „Bedarfsgerechtigkeit“ widerspiegele.

In der Praxis habe die vermeintlich saubere Trennung dieser Prinzipien allerdings eine „Achillesferse“, sagte der Sozialforscher. So gebe es in der Rentenversicherung „keinen Abgleich zwischen Arbeitseinkommen und -dauer“. Deshalb deuteten niedrige Renten „nicht zwangsläufig" auf drohende Altersarmut hin.

Nach derzeitiger Rechtslage deutet sich nach Ansicht Bäckers wegen des (vermutlich) weiter sinkenden Rentenniveaus, steigender Wohnkosten und langsamer steigender Renten an, dass „Grundrenten und beitragsfundierte Renten zunehmend verschmelzen“. Dadurch würde selbst für Renten nach einem Erwerbsleben im mittleren Einkommensbereich „das Äquivalenzprinzip und die Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rente aufgehoben“. In der Praxis heiße das: „Rentenversicherte, die nur geringe Beiträge gezahlt haben, können gleich hohe Renten erwarten, wie jene, die über viele Jahre hinweg Beiträge gezahlt haben."

Mit Blick auf die aktuelle Grundrentendebatte und die Vorgaben des Koalitionsvertrags dazu – 35 Beitragsjahre aus Job, Kindererziehung oder Pflege – sieht der Sozialforscher derzeit mehr Fragezeichen als erkennbare Antworten. Wahrscheinlich erschien Bäcker am Tag seines Vortrags nur, dass
  • die Umsetzung der Grundrente nicht bei der Rentenversicherung erfolgt,
  • es auch künftig keine Vermischung von Versicherungs- und Fürsorgeleistungen,
  • es keine Aufweichung des Äquivalenzprinzips geben wird und
  • für einen bestimmten Personenkreis die vorleistungsabhängige Grundsicherung erweitert wird. 
Wenige Tage – und ein Konzept des Bundesarbeitsministers – später scheinen diese Gewissheiten ungewisser denn je.

Aktueller hätten die Organisatoren vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) bei der Deutschen Rentenversicherung das Thema ihrer diesjährigen Jahrestagung kaum formulieren können. „Mindestsicherungselemente in der Alterssicherung“ hatten die Veranstalter den hochkarätigen Referenten am letzten Januar-Wochenende zur Aufgabe gestellt – und konnten nicht ahnen, dass nur zwei Tage später Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sein im Vorjahr angekündigtes Konzept für eine Grundrente der Öffentlichkeit vorstellen würde.

Schon in den wenigen Tagen, die seitdem vergangen sind, wurde deutlich, dass die Integration einer – steuerfinanzierten – Grundrente und einer beitragsfinanzierten gesetzlichen Rente den Altersvorsorge-Experten in Politik, Wissenschaft und bei den Sozialleistungsträgern noch manche schlaflose Nacht bereiten wird.

Weitere Informationen

www.fna-rv.de
Informationen zur Jahrestagung 2019 des Forschungsnetzwerks Alterssicherung und Folien der Referenten

www.sozialpolitik-aktuell.de
Konzept des Bundesarbeitsministeriums für eine Grundrente (PDF)

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