Ihre-Vorsorge Logo

Rentenbeiträge im Minijob: Am falschen Ende gespart

Minijob: Eltern, die keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, verschenken ein sattes Rentenplus

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlicht

Zwei Frauen halten Einmachgläser mit Geld vor sich. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

© Nicht definiert

Auf die Rentenversicherungspflicht können die Jobber allerdings verzichten – durch eine ausdrückliche Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber. Dazu nutzen Arbeitgeber meist einen Vordruck der Minijob-Zentrale. Darin heißt es: „Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in meiner geringfügig entlohnten Beschäftigung und verzichte damit auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten.“ Zugleich muss man – wie man es von allen Formularen, insbesondere auch im Internet kennt – erklären, dass man die Hinweise aus dem „Kleingedruckten“ zur Kenntnis genommen hat. Genauer: Das „Merkblatt über mögliche Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“. 

Kaum bekannte Nebenwirkung für Eltern

Den „Verzichts-Vordruck“ unterzeichnen nach wie viele Minijobber – und sparen sich so einige Euro. Nach den aktuellen Zahlen der Minijob-Zentrale verzichten 82,5 Prozent der Jobber per Unterschrift auf die Rentenversicherungspflicht. Mit allen Risiken und Nebenwirkungen. Im Folgenden geht es um eine wenig bekannte Nebenwirkung, die vor allem Eltern von Kindern unter zehn Jahren betrifft – in der Regel dabei die Mütter, in einigen Fällen auch die Väter. Es geht um die so genannten Kinderberücksichtigungszeiten.

Wenn es um den Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht geht, gilt für Männer wie Frauen und für alle Altersgruppen: Überwiegend wird die Rentenversicherungspflicht abgewählt. Unter Frauen verzichten knapp 80 Prozent auf die Rentenversicherungspflicht. Bei Männern sind es knapp 90 Prozent. Auch Frauen zwischen 25 und 44 Jahren wählen zu 73 bis 80 Prozent die Rentenversicherungspflicht ab. Ob die „Verzichter“ Kinder haben oder nicht, geht aus der Minijob-Statistik nicht hervor. 

Rentenplus durch Kinderberücksichtigungszeit

Dass die Deutsche Rentenversicherung ein „Herz für Kinder“ hat, ist bekannt. Pro Kind werden derzeit bei der Rente drei Kindererziehungsjahre anerkannt. Das bringt einem Elternteil – meist der Mutter – später bis zu knapp 90 Euro mehr Rente im Monat. Die Kindererziehungsjahre enden, wenn ein Kind drei Jahre alt wird. Doch damit enden die Kinder-Leistungen der Rentenversicherung nicht. Denn die Zeit bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes zählt als so genannte Kinderberücksichtigungszeit.

Das hilft zum einen, die so genannten Wartezeiten bei der Rentenversicherung zu erfüllen. Dies sind Zeiten, die nachgewiesen werden müssen, um überhaupt Rente zu bekommen.

Besonders wichtig aber: Durch Kinderberücksichtigungszeiten fällt die Rente auch höher aus. Wenn der erziehende Elternteil in dieser Zeit sozialversichert beschäftigt ist, aber weniger als der Durchschnitt aller Beschäftigten verdient, wird sein Einkommen für die Rentenversicherung in der Regel aufgewertet – und zwar um 50 Prozent. Das bedeutet dann für einen Minijob: Aus einem 450-Euro-Job wird für die Rente dann ein 675-Euro-Job.

Und jetzt kommt wieder die Versicherungspflicht ins Spiel: Das Rentenplus gibt es nur, wenn ein Job versicherungspflichtig ist. Das bedeutet: Wenn eine Minijobberin mit ihrer Unterschrift die Versicherungspflicht des Minijobs abwählt, dann verzichtet sie auf die Aufwertung dieses Jobs für ihre spätere Rente. 

Was die Aufwertung des Minijobs bringt

Zunächst einmal: Was bringt ein Minijob ohne Rentenversicherungspflicht? Da hier nur der Arbeitgeber 15 Prozent des monatlichen Bruttolohns des Jobbers für die Rente abführt, bringt der Job keine vollen Rentenansprüche. Ein voller 450-Euro-Job schlägt bei der Rente nur wie ein 361-Euro-Job zu Buche (Rechenweg: 15 Prozent geteilt durch vollen Beitragssatz von 18,7 Prozent mal 450 Euro). Mit Rentenversicherungspflicht wird der Job jedoch wie ein 675-Euro-Job behandelt, ist also fast doppelt so viel wert.

Wer ein Jahr lang einen solchen Job ausübt, erwirbt in der Regel einen Rentenanspruch von monatlich 6,76 Euro, im Jahr sind das 81,12 Euro. Dieser Wert gilt in den alten Bundesländern. Ein Minijobber, der auf seine Rentenversicherungspflicht verzichtet, erwirbt dagegen nur einen Rentenanspruch in Höhe von monatlich 3,62 Euro, im Jahr sind das 43,44 Euro. Aufs Jahr bezogen bringt die Rentenversicherungspflicht eines vollen 450-Euro-Jobs damit ein Rentenplus von 37,68 Euro. Diese Werte gelten für die alten Bundesländer, in den neuen Ländern fällt das Rentenplus geringfügig höher aus. 

Was dafür aufgewendet wird

Dafür zahlt ein geringfügig Beschäftigter mit einem vollen 450-Euro-Job innerhalb eines Jahres 199,80 Euro (12 mal 16,65 Euro) in die Rentenkasse ein, also rund 200 Euro. Mit anderen Worten: Eine Einzahlung von jährlich 200 Euro bringt ein Rentenplus von 37,68 Euro. Das bedeutet: In noch nicht einmal fünfeinhalb Jahren Rentenbezug hat man diese Einzahlung später wieder heraus. Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag ist hier unschlagbar. 

Riester-Ansprüche

Hinzu kommt: Nur wer es bei der Rentenversicherungspflicht des Minijobs belässt, ist bei der Riester-Rente persönlich förderberechtigt. Die Betroffenen können dann die staatlichen Zuschüsse in Höhe von 154 Euro (für sich selbst) und 300 Euro Kinderzuschlag pro Jahr (für ein ab 2008 geborenes Kind) erhalten. Dafür müssen Minijobber in der Regel nur einen Eigenbeitrag von fünf Euro pro Monat leisten. 

Fazit

Für geringfügig Beschäftigte mit (mindestens) einem Kind zwischen drei und zehn Jahren gibt es bei ihrem Minijob nur eine vernünftige Option: Es bei der Rentenversicherungspflicht des Jobs belassen und zusätzlich – wenn sie es noch nicht getan haben – einen Riester-Vertrag abschließen. 

Mehr Informationen

  • www.minijobzentrale.de
    Internetseiten er Minijob-Zentrale mit vielen Informationen, Tools und Ausfüllhilfen für Minijobber und ihre Arbeitgeber. 

Weitere Artikel

Time
7 Minuten

Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent – auch die Hinterbliebenenrenten. Zugleich steigt der Einkommensfreibetrag für Hinterbliebene. Aufpassen müssen vor allem arbeitende Witwen und Witwer, deren Arbeitseinkommen in diesem Jahr gesunken ist.

Time
5 Minuten

Zum 1. Juli steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Das ist weitaus mehr als die aktuelle Teuerungsrate von knapp 3 Prozent. Was das konkret im Geldbeutel bringt – und wie es langfristig weitergeht.

Time
6 Minuten

Rund 1,2 Millionen Minijobber sind 65 Jahre oder älter – so weist es die Statistik der Minijob‑Zentrale aus. Seit Anfang 2026 lohnt es sich für viele von ihnen, aus dem Minijob einen Midijob zu machen.

Time
7 Minuten

Rentenlücke, Inflation, steigende Lebenshaltungskosten – viele Menschen haben das Gefühl, beim Thema Rente den Überblick zu verlieren. Die Folge ist oft nicht schlechte Planung, sondern gar keine. Das ist fatal, denn entscheidend ist, überhaupt anzufangen.

Time
5 Minuten

Ab Anfang 2026 sollen Senioren, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Das soll ein Anreiz zur Weiterarbeit im Alter sein. Doch welche Folgen hat das in der Sozialversicherung?

Time
5 Minuten

Mütterrente III wird das Projekt salopp genannt. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, soll es künftig die gleiche Leistung geben wie für später Geborene. Wir zeigen, womit Mütter (und erziehende Väter) demnächst rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026