Wer eine Fünf-Tage-Woche hat, für den zählt eine Beschäftigung also nur dann als kurzfristig, wenn sie maximal drei Monate dauert. Bei weniger als fünf wöchentlichen Arbeitstagen gilt die 70-Tages-Grenze. In diesem Fall kann sich die Beschäftigung sogar auf bis zu zwölf Monate verteilen.
Auf die Höhe des Verdienstes kommt es bei kurzfristigen Beschäftigungen nach wie vor nicht an. Bei einer entsprechenden Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses können damit beispielsweise 6.300 Euro sozialversicherungsfrei sein.
Dabei sollte man wissen: Bei einem Minijob muss es nicht bei 450 Euro im Monat bleiben. Es gibt eine Reihe von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschlägen und Sonderleistungen, die der Arbeitgeber zahlen kann. Dies gilt etwa für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Soweit die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Betrieb diese Leistungen erhalten, haben auch Minijobber hierauf einen Rechtsanspruch.
Sie sind 63 Jahre alt und beziehen eine Frührente von 1.500 Euro. Nun beginnen Sie eine Halbtagsstelle und verdienen dort monatlich das ganze Jahr über 1.775 Euro brutto. Das sind insgesamt 21.300 Euro. Das teilen Sie der Rentenversicherung mit.
Diese nimmt dann folgende Rechnung vor: Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro wird um 15.000 Euro überschritten. 40 Prozent dieses Betrags werden auf die Rente angerechnet. Dies sind 6.000 Euro. Pro Monat macht dies (6.000 / 12 =) 500 Euro. Um diesen Betrag wird Ihre monatliche Rente gekürzt. Statt 1.500 Euro brutto erhalten Sie monatlich nur 1.000 Euro Rente. Davon gehen noch die Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung ab, es bleiben also etwa 890 Euro.
Wie die folgende Übersicht zeigt, haben Sie in diesem Fall monatlich durch die Kombination von Job und Rente rund 200 Euro netto weniger zur Verfügung als bei Ihrer früheren Arbeit mit voller Stelle.
Darüber hinaus sollten Sie monatlich rund 200 Euro fürs Finanzamt zurücklegen. Denn Sie müssen wegen des Rentenbezugs mit einer ordentlichen Steuernachforderung rechnen.
| brutto | netto | |
|---|---|---|
| Vorheriger Verdienst | 3.550 Euro | 2.504 Euro |
| „Kombi-Lohn“ | ||
| Teilzeitlohn | 1.775 Euro | 1.414 Euro |
| + Rente | 1.000 Euro | 890 Euro* |
| Einkomen als Frührentner | 2.775 Euro | 2.304 Euro |
| *vor Abzug von Steuern; dieser hängt vom Einzelfall (u.a. Jahr des Renteneintritts) ab | ||
Beide Effekte zusammengenommen würden nach den Werten im Beispielfall pro Beschäftigungsjahr später – bei Erreichen des regulären Rentenalters – ein Rentenplus von monatlich rund 35 Euro bringen. Wer allerdings die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nimmt, für den ist das Rentenplus kleiner, da hierbei ohnehin keine Abschläge anfallen.
