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Rentner: Hinzuverdienst trotz Steuern und Abgaben optimal gestalten

6.300 Euro pro Jahr dürfen Frührentner nun hinzu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, 525 Euro pro Monat also. Das klingt gut. Doch wer seine Rente aufbessern will, sollte auch an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge denken, rät Sozialexperte Rolf Winkel.

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Nachdenkliche Seniorin sitzt mit einem aufgeschalgenen Buch am Tisch.

© Nicht definiert

Gibt es Möglichkeiten, den Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden?
Interviewer
Ja. Wenn es sich um eine „kurzfristige Beschäftigung“ handelt, ist der Job sozialversicherungsfrei. Bei dieser Spielart der geringfügigen Beschäftigung ist nicht die Höhe des Entgelts, sondern die Dauer der Beschäftigung entscheidend. Bis Ende 2018 gilt hier: Beschäftigungen, die von vorneherein auf nicht auf mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Jahres befristet sind, werden als „kurzfristig“ eingestuft und sind sozialversicherungsfrei. Geregelt ist dies in Paragraf 115 Sozialgesetzbuch IV. Die Drei-Monats-Grenze gilt, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche erfolgt.

Wer eine Fünf-Tage-Woche hat, für den zählt eine Beschäftigung also nur dann als kurzfristig, wenn sie maximal drei Monate dauert. Bei weniger als fünf wöchentlichen Arbeitstagen gilt die 70-Tages-Grenze. In diesem Fall kann sich die Beschäftigung sogar auf bis zu zwölf Monate verteilen.

Auf die Höhe des Verdienstes kommt es bei kurzfristigen Beschäftigungen nach wie vor nicht an. Bei einer entsprechenden Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses können damit beispielsweise 6.300 Euro sozialversicherungsfrei sein.
Rolf Winkel
Wie sehen die neuen Hinzuverdienst-Regeln aus?
Interviewer
Frührentner können seit Juli 2017 Hinzuverdienst und (Teil-)Rente flexibler miteinander kombinieren. Der Hinzuverdienst kann stufenweise den eigenen Wünschen (und den betrieblichen Möglichkeiten) angepasst werden. Entsprechend sinkt die Rente dann mit steigendem Hinzuverdienst. Dabei sind fast beliebig viele Kombinationen von Rente und Verdienst möglich. Dafür sorgt das so genannte Flexirentengesetz.
Rolf Winkel
Und was gilt bei der Steuer?
Interviewer
Da gibt es für kurzfristige Beschäftigungen keine Sonderregelung. Hier müssen Steuerpflichtige auf das volle Entgelt – abzüglich des jährlichen Werbungskostenpauschbetrags von 1.000 Euro – Steuern zahlen.
Rolf Winkel
Was hat sich denn dadurch geändert?
Interviewer
Bis Ende Juni 2017 galt: Bezieher eines vorgezogenen Altersruhegeldes durften 450 Euro monatlich ohne Probleme hinzuverdienen. Dann waren weder Abzüge von der Rente noch vom Hinzuverdienst zu befürchten. Nun dürfen innerhalb eines Jahres 6.300 Euro hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Auf einen Monat umgerechnet sind das 525 Euro.
Rolf Winkel
Dann lohnt sich also ein 525-Euro-Job nicht unbedingt?
Interviewer
Das kann man so sagen. Wer aufgrund der Höhe seiner Rente und des Hinzuverdienstes und möglicherweise noch zusätzlicher Einkünfte – etwa aus Vermietung oder Verpachtung – mit einer deutlichen Steuerbelastung rechnen muss, sollte als Frührentner den 6.300-Euro-Rahmen nicht ausschöpfen und es bei einem „klassischen“ (steuerfreien) Minijob belassen.

Dabei sollte man wissen: Bei einem Minijob muss es nicht bei 450 Euro im Monat bleiben. Es gibt eine Reihe von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschlägen und Sonderleistungen, die der Arbeitgeber zahlen kann. Dies gilt etwa für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Soweit die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Betrieb diese Leistungen erhalten, haben auch Minijobber hierauf einen Rechtsanspruch.
Rolf Winkel
Und was sollten Frührentner tun, die ihre Rente nochmal richtig steigern möchten?
Interviewer
Hier hilft ein kleiner Job auch nicht viel. Besser fahren Frührentner dann, wenn sie zum Beispiel mit einer halben Stelle weiterarbeiten. Dann verdienen sie zwar weniger als vorher, können aber zum Arbeitseinkommen noch einen Teil der Rente erhalten (siehe Beispiel).
Rolf Winkel
Beispiel: So wird der Hinzuverdienst angerechnet

Sie sind 63 Jahre alt und beziehen eine Frührente von 1.500 Euro. Nun beginnen Sie eine Halbtagsstelle und verdienen dort monatlich das ganze Jahr über 1.775 Euro brutto. Das sind insgesamt 21.300 Euro. Das teilen Sie der Rentenversicherung mit.

Diese nimmt dann folgende Rechnung vor: Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro wird um 15.000 Euro überschritten. 40 Prozent dieses Betrags werden auf die Rente angerechnet. Dies sind 6.000 Euro. Pro Monat macht dies (6.000 / 12 =) 500 Euro. Um diesen Betrag wird Ihre monatliche Rente gekürzt. Statt 1.500 Euro brutto erhalten Sie monatlich nur 1.000 Euro Rente. Davon gehen noch die Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung ab, es bleiben also etwa 890 Euro.

Wie die folgende Übersicht zeigt, haben Sie in diesem Fall monatlich durch die Kombination von Job und Rente rund 200 Euro netto weniger zur Verfügung als bei Ihrer früheren Arbeit mit voller Stelle.

Darüber hinaus sollten Sie monatlich rund 200 Euro fürs Finanzamt zurücklegen. Denn Sie müssen wegen des Rentenbezugs mit einer ordentlichen Steuernachforderung rechnen.

bruttonetto
Vorheriger Verdienst3.550 Euro2.504 Euro
„Kombi-Lohn“
Teilzeitlohn1.775 Euro1.414 Euro
+ Rente1.000 Euro   890 Euro*
Einkomen als Frührentner2.775 Euro2.304 Euro
*vor Abzug von Steuern; dieser hängt vom Einzelfall (u.a. Jahr des Renteneintritts) ab

Wie wirkt sich das dann auf die spätere volle Rente aus?
Interviewer
Gleich zweifach. Zum einen nimmt man ja nicht die volle Rente in Anspruch, sondern nur einen Teil davon (im Beispiel sind es nur zwei Drittel). Das bedeutet: Rentenabschläge fallen nur auf diesen Teil der Rente an. Bei dem Teil, der nicht in Anspruch genommen wird, gibt es dann auch keine Abschläge. Zum anderen zahlt man ja weiter Beiträge in die Rentenkasse. Dadurch erhöht sich die spätere Rente nochmals.

Beide Effekte zusammengenommen würden nach den Werten im Beispielfall pro Beschäftigungsjahr später – bei Erreichen des regulären Rentenalters – ein Rentenplus von monatlich rund 35 Euro bringen. Wer allerdings die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nimmt, für den ist das Rentenplus kleiner, da hierbei ohnehin keine Abschläge anfallen.
Rolf Winkel
Das heißt also: Ein recht hoher Zuverdienst lohnt sich für die Rente?
Interviewer
Ja. Beim Zuverdienst gilt: Entweder kleckern oder klotzen. Damit meine ich: Entweder man belässt es bei einem Minijob. Das gilt für diejenigen, denen es nur darauf ankommt, als Rentner aktuell etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben. Oder man verdient gleich „ordentlich“ hinzu. Dann kann man später noch mit einer deutlichen Rentenerhöhung rechnen.
Rolf Winkel

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