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Wie kann man Rentenbeiträge freiwillig aufstocken?

Private Lebens- und Rentenversicherungen bringen immer weniger. Die gesetzliche Rentenversicherung steht dagegen mit ihren Leistungen ganz gut da. Da würde mancher Arbeitnehmer gerne seine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse durch freiwillige Beiträge aufstocken. Doch geht das überhaupt? Unser Faktencheck.

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Mann mit Taschenrechner stapelt Münzen.

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Nein. Die freiwillige Beitragszahlung für aktuelle Beitragsmonate ist nur für diejenigen möglich, die nicht zu den Pflichtversicherten gehören. Beschäftigte, Arbeitslosengeld-Bezieher oder Eltern, die ein Kind bis zu dessen dritten Geburtstag betreuen, können also keine freiwilligen Beiträge zahlen. Das Gleiche gilt für pflegende Angehörige, soweit sie pflichtversichert sind. Hausfrauen, Beamte, berufsständisch Versicherte, nicht versicherungspflichtige Selbstständige und Privatiers, die von ihrem Vermögen leben, können dagegen freiwillige Beiträge entrichten.

Gibt es für Pflichtversicherte nicht die Möglichkeit, sich durch eine Höherversicherung zusätzliche Ansprüche zu sichern?

Die gab es einmal. Aber sie wurde bereits durch die Rentenreform von 1992 abgeschafft. Einige Versicherte konnten dann noch bis 1997 Höherversicherungsbeiträge neben ihrer Pflichtversicherung einzahlen. Diese Beiträge erhöhten dann aber nicht die „normale“ Rente, sondern brachten eine eigenständige Zusatzrente. Wie viel man zusätzlich erhielt, hing davon ab, in welchem Alter die Beiträge gezahlt wurden. Wer heute im Internet das Suchwort „Höherversicherung“ eingibt, landet übrigens schnell auf österreichischen Seiten. Dort gibt es die Möglichkeit der Höherversicherung weiterhin.

Was gilt bei den Rentenabschlägen?

Diese werden fällig, wenn jemand vorzeitig in Rente geht. Für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Im letzten Jahr musste gut jeder dritte neue Rentner eine Kürzung hinnehmen. Die Betroffenen gingen im Schnitt rund zwei Jahre zu früh in Rente. Die Abschläge beliefern sich damit auf gut sieben Prozent. Statt einer Rente von beispielsweise 1.000 Euro erhalten die Betroffenen dann etwa nur 930 Euro monatlich. Der Abschlag gilt übrigens lebenslang.

Und wie funktioniert der Rückkauf solcher Abschläge?

Der Versicherte muss bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters eine „besondere Rentenauskunft“ beantragen. Dafür gibt es das Formular „V210“. Die Deutsche Rentenversicherung teilt dann mit, wie hoch der zu erwartende Rentenabschlag ist und was zum Ausgleich dieser Minderung in die Rentenkasse eingezahlt werden muss. Die Versicherten können dann entscheiden, ob sie den Abschlag ganz oder teilweise ausgleichen möchten.

Wie viel muss für den Ausgleich gezahlt werden?

Wer zum Beispiel eine monatliche Rentenkürzung von 100 Euro ausgleichen will, muss rund 25.000 Euro in die Rentenkasse einzahlen. 78 Prozent dieses Betrags können allerdings von der Steuer abgesetzt werden. Bei Gutverdienern beteiligt sich damit der Fiskus mit rund 5.000 Euro an der Zahlung in die Rentenkasse.

Rechnet sich die Einzahlung?

Das hängt natürlich davon ab, wie alt man wird. Die Einzahlung hat man erst nach rund 20 Jahren des Rentenbezugs wieder heraus (ohne Berücksichtigung der eingesparten Steuer). Hier handelt es sich also – wie bei jeder Rente – um eine Art Wette auf ein langes Leben. Klar ist auf jeden Fall: Private Sofortrenten, wo der eingezahlte Betrag sofort verrentet wird, können damit derzeit meist nicht mithalten. Die voraussichtlichen Leistungen fallen bei der gesetzlichen Rentenversicherung höher aus.

Lohnen sich das Aufschieben eines Rentenantrags und die Zahlung freiwilliger Beiträge?

Dies kann interessant sein für Versicherte, die das reguläre Rentenalter erreicht haben und aus dem Arbeitsleben ausgeschieden, aber noch gar nicht auf die Rente angewiesen sind – etwa weil sie gerade eine Kapitallebensversicherung ausgezahlt bekommen oder geerbt haben. Sie können dann zunächst einmal das ausgezahlte Geld „verfrühstücken“ und gleichzeitig freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Das geht bei ihnen, weil sie dann nicht mehr zu den Pflichtversicherten zählen.

Und was bringt das?

Eine ordentliche Rentenerhöhung. Für jeden Monat, in dem sie auf die ihre reguläre Altersrente verzichten, erhöht sich ihre später gezahlte Rente um 0,5 Prozentpunkte. Wer also ein Jahr ohne gesetzliche Rente überbrückt, erhält später eine Rente, die sechs Prozent höher ausfällt. Statt zum Beispiel 1.000 Euro Monatsrente gibt es dann 1.060 Euro.

Und was gibt es zusätzlich noch, wenn freiwillige Beiträge eingezahlt werden?

Nehmen wir an, dass der mögliche freiwillige Höchstbetrag in die gesetzliche Rente eingezahlt wird. Das sind derzeit 1.124,55 Euro im Monat. Wer diesen Betrag ein Jahr lang aufbringt, erhält dadurch zusätzlich eine monatliche Rente von 58,60 Euro. Da auch hierzu bei einem um ein Jahr aufgeschobenen Rentenantrag nochmals sechs Prozent hinzukommen, sind es dann 62,12 Euro. Insgesamt erhöht sich so eine reguläre monatliche Rente von 1.000 Euro auf 1.122,12 Euro.

Wie gesagt: Das lohnt sich nur, wenn man bei Erreichen des Rentenalters entsprechende Barbeträge zur Verfügung hat. Wer in dieser glücklichen Lage ist, sollte auch die Angebote von privaten (Renten-)Versicherungen einholen und diese mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichen. Die Angebote der privaten Versicherungen werden gerade jetzt in der Niedrigzinsphase schlechter ausfallen …

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