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Witwenrente: Mehr Geld für Hinterbliebene

Von der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2020 profitieren auch Witwen und Witwer. Es gibt nicht nur mehr Rente, sondern auch einen höheren Freibetrag für das eigene Einkommen.

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Lächelnde Seniorin sitzt mit angewinkelten Beinen auf dem Boden vor einer grauen Wand mit Bambuspflanzen an der Seite.

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Anfang Juli werden die gesetzlichen Renten im Westen um 3,45 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent angehoben. Entsprechend steigen auch die Hinterbliebenenrenten. Das geschieht automatisch. Aus 1.000 Euro Hinterbliebenenrente werden damit in den alten Ländern 1.034,50 Euro, in den neuen Ländern 1.042 Euro. Von der Rente gehen nach wie vor Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab.

Wie wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Für alle Witwen und Witwer, die Hinterbliebenenrente erhalten, ist ein Teil ihres eigenen Einkommens anrechnungsfrei. Das heißt: Sie können im Rahmen eines Freibetrags eine eigene Rente erhalten oder dazuverdienen, ohne dass ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

Ab Juli 2020 beträgt der Freibetrag für Einkünfte zusätzlich zur Witwenrente in den alten Bundesländern 902,62 Euro monatlich. In den neuen Ländern liegt dieser Freibetrag bei 877,27 Euro.

Nettoeinkommen, das darüber liegt, wird zum Teil mit der Hinterbliebenenrente verrechnet. Ob dabei der Ost- oder der Westwert zugrunde gelegt wird, hängt von vom Wohnsitz ab.

Wie berechnet sich der Freibetrag bei der Witwenrente?

Bei der „großen Hinterbliebenenrente“ beträgt der Freibetrag stets das 26,4-fache des jeweils geltenden aktuellen Rentenwerts. Der Rentenwert beträgt von Juli 2020 an in den alten Bundesländern 34,19 Euro und in den neuen Ländern 33,23 Euro.

Freibetrag West: 26,4 x 34,19 = 902,62 Euro

Freibetrag Ost: 26,4 x 33,23 = 877,27 Euro

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Ich bekomme Altersrente. Habe ich zusätzlich Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Grundsätzlich ja. Die meisten Hinterbliebenenrentner sind Ruheständler und erhalten zusätzlich noch eine eigene gesetzliche Altersrente. Sie sind sozusagen „Doppelrentner“. Sie erhalten die volle eigene Altersrente, oft aber eine gekürzte Hinterbliebenenrente.

Altersrente und Witwenrente: Wann wird die Witwenrente gekürzt?

Entscheidend ist, ob die Altersrente noch unterhalb des Freibetrags liegt. Allerdings geht nicht die volle Altersrente in die Rechnung ein, sondern eine fiktive Nettorente. Diese fiktive Nettorente ergibt sich nach Abzug einer Pauschale von der Bruttorente.

Der pauschale Abzug beträgt

  • 14 Prozent bei allen, die ab 2011 in Rente gegangen sind,
  • 13 Prozent bei allen anderen.
Diese fiktive Nettorente wird dem Freibetrag gegenübergestellt. Gekürzt wird die Hinterbliebenenrente erst, wenn die Nettorente den Freibetrag überschreitet.

Um welchen Betrag wird die Witwenrente gekürzt?

Generell gilt: Vom Nettoeinkommen, das den Freibetrag übersteigt, werden nur 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Rechenbeispiel: Witwenrente und Altersrente

Frau Huber ist Witwe aus München. Sie hat grundsätzlich Anspruch auf volle Hinterbliebenenrente von 800 Euro. Seit 2012 erhält sie eine Altersrente von brutto 1.500 Euro.

Die Rentenversicherung ermittelt nun die fiktive Nettorente, indem sie eine Pauschale von den 1.500 Euro abzieht. Weil Frau Huber erst nach 2011 in Rente gegangen ist, sind dies in ihrem Fall 14 Prozent, also 210 Euro. Daraus ergibt sich eine fiktive Nettorente von 1.290 Euro.

Der Freibetrag beträgt 902,62 Euro, weil Frau Huber in den alten Bundesländern lebt. Ihre Nettorente überschreitet den Freibetrag um 387,38 Euro. 40 Prozent dieses Differenzbetrags sind auf die Hinterbliebenenrente anrechenbar, also 154,95 Euro.

Frau Hubers Witwenrente wird um 154,95 Euro auf 645,05 Euro gekürzt.

Von diesem Betrag gehen dann noch – wie von der Altersrente – Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Wie wird Arbeitseinkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Auch als Arbeitnehmer müssen Sie mit einer Kürzung der Witwenrente rechnen, wenn Ihr Verdienst den Freibetrag überschreitet. Maßgeblich ist auch hier wieder das fiktive Nettoeinkommen, das sich aus Ihrem Bruttoeinkommen minus einer Pauschale errechnet. Im Vergleich zu Altersrenten gilt hier aber ein höherer pauschaler Abzug: 40 Prozent.

Die Pauschale ist deshalb so hoch, weil Arbeitnehmer noch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen und meist erhebliche Lohnsteuerabzüge haben.

Rechenbeispiel: Witwenrente und Arbeitseinkommen

Herr Meier ist Witwer aus Leipzig. Er verdient 2.000 Euro brutto. Davon werden pauschal 40 Prozent abgezogen, also 800 Euro. Es bleiben 1.200 Euro als fiktiver Nettoverdienst.

Der fiktive Nettoverdienst überschreitet den Freibetrag (Ost) von 877,27 Euro um 322,73 Euro. 40 Prozent davon werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Witwerrente wird also um 129,09 Euro gekürzt.

Mehr Informationen

www.deutsche-rentenversicherung.de
DRV-Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“

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