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2,4 Millionen Menschen erhalten Rente nach 45 Beitragsjahren

Mehr Beschäftigte als ursprünglich erwartet konnten seit Mitte 2014 abschlagsfrei schon deutlich vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten.

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Ältere Hände zählen Geldscheine. Bild: IMAGO / Image Source / Howard Bartrop

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Berlin (sth). Mehr als 2,4 Millionen Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren haben Ende des Jahres 2023 eine abschlagsfreie gesetzliche Rente bezogen. Das geht aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Demnach nutzten im vorvergangenen Jahr mehr als 279.000 Neurentnerinnen und -rentner die Altersrente für besonders langjährig Versicherte als Weg in den Ruhestand. Das waren 29,3 Prozent aller neuen Altersrenten. Im Gesetzgebungsverfahren für die Herabsetzung der Altersgrenze bei dieser Altersrente war 2014 von 200.000 bis 240.000 Rentenanträgen pro Jahr ausgegangen worden.

Die Rente nach 45 Versicherungsjahren, in der Öffentlichkeit oft immer noch “Rente mit 63” genannt, war Mitte 2014 nur gut zwei Jahre nach ihrer Einführung reformiert worden – und danach für einen kurzen Zeitraum bereits ab 63 Jahren erhältlich. Die Altersgrenze für diese Altersrente steigt jedoch bereits seit 2016 schrittweise wieder auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang 1962, der in diesem Jahr 63 Jahre alt wird, liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten. Für alle ab 1964 Geborenen, die diese Altersrente in Anspruch nehmen, beträgt sie 65 Jahre.

Nur eine Art von Altersrente wird nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung noch öfter gewählt als die Rente nach 45 Versicherungsjahren: die Regelaltersrente. Fast 398.000 der knapp 953.0000 neuen Altersrenten (41,7 Prozent) entfielen 2023 auf die Rente, die allen rentenversicherten Beschäftigten schon nach nur fünf Beitragsjahren offen steht. Weitere knapp 213.000 Frauen und Männer traten in dem Jahr über die Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand. Das waren etwa 22,3 Prozent aller erstmals gezahlten Altersrenten. Etwa 62.000 Neurentnerinnen und -rentner (6,5 Prozent) schließlich konnten bei einer Schwerbehinderung und nach mindestens 35 Versicherungsjahren ebenfalls bereits vor dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen.   

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