Rente mit 63: Wie Sie in Frührente gehen
Rente mit 63, 65 oder 67? Wann kann ich in Rente gehen?
In Deutschland gilt die „Rente mit 67“ – so wollte es die Politik, als sie 2007 die Rente reformierte. Dennoch muss nicht jeder, der die volle Rente bekommen will, bis 67 arbeiten – zumindest noch nicht.
Die Altersgrenze, die zu einer regulären Altersrente berechtigt, ist vielmehr individuell verschieden. Sie hängt vom Geburtsjahr ab. Das bedeutet: Wer vor 1964 geboren ist, erreicht sein reguläres Rentenalter schon vor dem 67. Geburtstag, wenn auch meist nur wenige Monate früher. Alle anderen kommen tatsächlich erst mit 67 an die so genannte „Regelaltersrente“.
Aber: Das deutsche Recht lässt auch Türen für einen vorzeitigen Ruhestand offen. Je nach Alter, Lebenslauf und Gesundheitszustand gibt es verschiedene Wege, früher in Rente zu gehen. Die meisten Menschen haben gute Chancen, etwa schon mit 63 Jahren den Beruf an den Nagel hängen zu können, wenn Sie dafür eine geringere Rente in Kauf nehmen.
Tipp: Nutzen Sie den Rentenbeginnrechner, um zu ermitteln, wann Sie mit und ohne Kürzungen in Rente gehen können.
Warum gibt es kein einheitliches Rentenalter?
Zwar hat die damalige Bundesregierung bereits 2007 beschlossen, das Rentenalter von 65 auf 67 anzuheben. Allerdings nicht schlagartig von heute auf morgen. Ältere Jahrgänge, die sich langsam auf ihren Ruhestand vorbereiteten, sollten nicht plötzlich zwei Jahre länger arbeiten müssen.
Also entschied man sich für einen Übergangszeitraum bis 2031. Innerhalb dieses Zeitraums wird das Eintrittsalter für jeden neuen Rentenjahrgang ein Stückchen höher angesetzt, bis es beim Jahrgang 1964 die Zielmarke von 67 Jahren erreicht. Die „Rente mit 67“ trifft also erst die Jahrgänge 1964 und jünger mit „voller Wucht“.
Wie kann ich früher in Rente gehen?
Keine Rente kommt automatisch. Auch die vorzeitige Rente müssen Sie bei der Rentenversicherung beantragen. Das sollte laut der Behörde möglichst etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn geschehen.
Gleich bei Punkt 1 des Antrags werden Sie nach der gewünschten Rentenart gefragt. Den Begriff „Frührente“ werden Sie hier vergeblich suchen. Der frühere Ruhestand versteckt sich – sofern Sie nicht schwerbehindert oder im Bergbau beschäftigt sind – hinter diesen beiden Rentenarten:
- „Altersrente für langjährig Versicherte“ und
- „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“
Bevor Sie hier etwas ankreuzen, sollten Sie sich ausführlich über die jeweiligen Voraussetzungen informiert haben, damit Ihr Rentenantrag nicht direkt abgelehnt wird.
Es gibt mehrere Wege, einen Rentenantrag zu stellen. Einer führt über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung. Das entsprechende Formular R0100 „Antrag auf Versichertenrente“ gibt es zudem auch als PDF zum Download.
Selbstverständlich können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin mit der Rentenversicherung vereinbaren. Nutzen Sie dafür das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800. In vielen Kommunen und Landkreise helfen auch Versicherungsämter beim Rentenantrag.
Welche Frührente kann ich beantragen?
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Mit der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ gehen Sie „abschlagsfrei“ früher in den Ruhestand. Abschlagsfrei bedeutet: ohne Kürzung Ihrer Rente.
Die Hürde dafür ist aber hoch. Sie müssen mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht haben. Diese Rente ist vorwiegend für Menschen interessant, die schon in ihrer Jugendzeit in den Beruf eingestiegen sind. Akademiker kommen dagegen kaum auf die geforderten Jahre, sofern sie nicht auch neben dem Studium gearbeitet haben, denn reine Studienzeiten werden bei dieser Rentenart nicht angerechnet.
Altersrente für langjährig Versicherte
Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ ist dagegen für viele Menschen ein realistisches Ziel. Hierfür reichen schon 35 Versicherungsjahre. Mitgezählt werden unter anderem auch Studienzeiten.
Dafür müssen Sie aber dauerhaft Abschläge, also Kürzungen, in Kauf nehmen. Der Preis der gewonnenen Freizeit ist also eine mehr oder weniger deutlich niedrigere Rente.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Auch Schwerbehinderte können früher in Rente gehen. Die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ gibt es mit oder ohne Abschläge. Voraussetzung ist in beiden Fällen
- ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und
- mindestens 35 Versicherungsjahre.
Jahrgängen ab 1964 winkt die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ schon mit 62 Jahren, älteren sogar etwas früher. Das kostet allerdings bis zu 10,8 Prozent Abschlag. Wer noch bis 65 weiterarbeitet, kann sich ohne Abschlag in den Ruhestand verabschieden.
Übrigens zählt nur der GdB am Tag des Renteneintritts. Falls Sie später den Schwerbehindertenstatus verlieren sollten, hat das keine Auswirkungen auf Ihre Rente.
Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
In der Regel mit 63 Jahren. Sofern Sie dann 35 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto haben, können Sie die „Altersrente für langjährig Versicherte“ erhalten. Sie müssen in diesem Fall aber mit einer gekürzten Rente leben.
Noch früher in den Ruhestand geht es nur für Schwerbehinderte.
Wann kann ich frühestens ohne Kürzungen in Rente gehen?
Mit 65 Jahren, wenn Sie nicht schwerbehindert sind und die Bedingungen für die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erfüllen. Das heißt: 45 Versicherungsjahre. Das gilt für Jahrgänge ab 1964. Ältere Jahrgänge können etwas früher in den Ruhestand.
Kann ich den Zeitpunkt für den Rentenbeginn selbst bestimmen?
Die genannten Altersgrenzen stellen jeweils den frühestmöglichen Beginn der jeweiligen Rentenart dar. Selbstverständlich können Sie beispielsweise auch über Ihren 63., 64. oder 65. Geburtstag hinaus weiterarbeiten und erst dann einen Antrag stellen. Im Antrag geben Sie den Monat an, zu dem Sie erstmals Rente beziehen wollen.
Die Frührente hinauszuzögern, hat natürlich einige Vorteile. Ein möglicher Abschlag fällt entsprechend geringer aus. Und nicht nur das: Jeder Monat, den Sie länger arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen, erhöht Ihre Rente.
Rente mit 63: Tabelle
| Altersrente für … | Frühester Beginn | Abschläge? | Voraussetzungen |
| … langjährig Versicherte | 63 Jahre | Ja, lebenslang 0,3% pro vorgezogenem Monat, bis zu 14,4% | 35 Versicherungsjahre |
| … besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) | 65 Jahre (Jahrgänge ab 1964) | nein | 45 Versicherungsjahre |
| … schwerbehinderte Menschen | 62/65 Jahre (Jahrgänge ab 1964) | Ja, lebenslang 0,3% pro vorgezogenem Monat, bis 10,8%/nein | 35 Versicherungsjahre, GdB 50 zu Rentenbeginn |
Hartnäckig hält sich das Gerücht, man könne mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Dahinter steckt allerdings ein Missverständnis.
Wer von der „Rente mit 63“ spricht, meint meist die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“, also die ungekürzte Frührente. Der Begriff kam in der politischen Debatte um die Einführung im Jahr 2012 auf. Wer vor 1953 geboren war, konnte mit ihr nun tatsächlich mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die griffige Kurzbezeichnung hatte also damals ihre Berechtigung.
Mittlerweile ist allerdings auch das Eintrittsalter für diese Rentenart angehoben worden. Rente mit 63 ohne Abschläge – das war einmal. Für jüngere Jahrgänge gilt das längst nicht mehr.
Der Begriff hat sich aber gehalten – und sorgt heute für Verwirrung. Denn mit 63 in Rente zu gehen, ist immer noch möglich, aber eben zu anderen Konditionen. Der Weg führt heute in aller Regel über die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Und dann mit Abschlägen.
Sind Versicherungsjahre gleich Arbeitsjahre?
Nein, nicht nur. Natürlich zählen als Versicherungszeit zunächst alle Zeiträume, in denen Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren. Sie müssen aber zum Beispiel nicht 35 Jahre durchgearbeitet haben, um mit 63 in Rente gehen zu können. Denn je nach Rentenart kommen weitere Zeiten hinzu. Zum Beispiel Zeiten
- der (Schul-)Ausbildung
- der Kindererziehung
- der Schwangerschaft
- des Wehr- und Ersatzdienstes
- der Pflege
- oder der Arbeitslosigkeit
Welche Beitragsjahre zählen bei der abschlagsfreien „Rente mit 63“?
Die Kriterien sind bei der 45-jährigen Wartezeit strenger als bei der 35-jährigen. Bei der abschlagsfreien Frührente („Rente mit 63“) fällt zum Beispiel nicht nur eine mögliche Studienzeit, sondern auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung oder einem Rentensplitting unter den Tisch.
Vorsicht auch bei Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: Die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn werden nur dann auf die 45 Jahre angerechnet, wenn der Grund eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers war.
Tipp: Wenn Sie nicht älter als 45 Jahre sind, können Sie womöglich über freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung doch noch auf die erforderlichen Versicherungsjahre kommen.
Genaue Infos dazu gibt es in den Broschüren der Rentenversicherung „Jeder Monat zählt“ und „Die richtige Altersrente für Sie“.
Woher weiß ich, ob ich genügend Versicherungsjahre habe?
Sie müssen nicht selbst nachrechnen. Ab dem 55. Geburtstag erhalten Sie alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Sie enthält eine Übersicht aller gespeicherten Versicherungszeiten. Diese sollten Sie allerdings prüfen. Möglichweise ist sie nicht vollständig. Die Anerkennung der Kindererziehungszeit zum Beispiel muss bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich beantragt werden – über das Formular V0800.
Dazu gibt’s auch eine Wartezeitauskunft, der sie entnehmen können, für welche Rentenart Sie die Wartezeit erfüllt haben und für welche noch nicht.
Daneben können Sie auch jederzeit online eine Rentenauskunft beantragen.
Wie hoch ist meine Frührente?
Als Frührentner bekommen Sie natürlich eine kleinere Rente, wenn Sie nicht weiterarbeiten und somit keine Beiträge mehr auf Ihr Rentenkonto fließen. Wie viel kleiner, hängt von Ihrem Verdienst ab. Bei einem durchschnittlichen Jahresverdienst von etwa 43.000 Euro brutto verzichten Sie mit jedem vollen Beitragsjahr derzeit etwa auf 37 Euro Bruttorente im Monat.
Wenn Sie keine abschlagsfreie Rente beantragen, ergibt sich ein zusätzliches Minus. Dann gehen Ihnen für jeden Monat, den Sie sich früher aus dem Arbeitsleben verabschieden, dauerhaft 0,3 Prozent Ihrer Rentenansprüche verloren. Maximal sind das 14,4 Prozent, bei Schwerbehinderten höchstens 10,8 Prozent.
Falls Sie einen Grundrentenzuschlag erhalten, ist auch dieser vom Abschlag betroffen.
So wirkt sich der Rentenabschlag auf die Bruttorente aus
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich ein mehr oder weniger vorgezogener Ruhestand auf die Bruttorente auswirkt. Sie geht von folgenden Annahmen aus
- Das reguläre Rentenalter wird mit 67 erreicht. Das trifft auf die Geburtsjahrgänge ab 1964 zu.
- Bis zum Eintritt in die vorzeitige Rente wurden Ansprüche auf eine Bruttorente in Höhe von 1500 beziehungsweise 2000 Euro erzielt.
| Rentenbeginn | Zu Rentenbeginn erzielte Bruttorente in € | Abschlag in % | Abschlag in € | Bruttorente nach Kürzung in € |
| 63 | 1500 | 14,4 | 216 | 1284 |
| 63 | 2000 | 14,4 | 288 | 1712 |
| 63,5 | 1500 | 12,6 | 189 | 1311 |
| 63,5 | 2000 | 12,6 | 252 | 1748 |
| 64 | 1500 | 10,8 | 162 | 1338 |
| 64 | 2000 | 10,8 | 216 | 1784 |
| 64,5 | 1500 | 9,0 | 135 | 1365 |
| 64,5 | 2000 | 9,0 | 180 | 1820 |
| 65 | 1500 | 7,2 | 108 | 1392 |
| 65 | 2000 | 7,2 | 144 | 1856 |
| 65,5 | 1500 | 5,4 | 81 | 1419 |
| 65,5 | 2000 | 5,4 | 108 | 1892 |
| 66 | 1500 | 3,6 | 54 | 1446 |
| 66 | 2000 | 3,6 | 72 | 1928 |
| 66,5 | 1500 | 1,8 | 27 | 1473 |
| 66,5 | 2000 | 1,8 | 36 | 1964 |
Beispiel: Mit 63 statt 67 in Rente – so viel kostet Sie der Vorruhestand
- Angenommen, Sie haben sich bis zu Ihrem 63. Geburtstag eine Rente von 1500 Euro erarbeitet. Mit 67 erreichen Sie Ihr reguläres Rentenalter.
- Statt vier Jahre, also 48 Monate, weiterzuarbeiten, gehen Sie mit 63 in den Ruhestand und haben dafür die „Altersrente für langjährig Versicherte“ beantragt. Dann beträgt Ihre Bruttorente 1284 Euro (1500 – 48 x 0,3).
- Von der Bruttorente gehen noch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab, derzeit etwa 11 Prozent. Tatsächlich aufs Konto überwiesen bekommen Sie etwa 1143 Euro.
- Entscheiden Sie sich aber dafür, bis 67 weiterzuarbeiten, dann füllt sich Ihr Rentenkonto weiter. Angenommen, Sie verdienen in diesen vier Jahren exakt so viel wie der deutsche Durchschnitt. Dann erhöht jedes Jahr Ihre Rente um etwa 37 Euro. Sie könnten mit 67 mit einer Bruttorente von etwa 1650 Euro rechnen, abzüglich Sozialversicherungen sind das etwa 1470 Euro. Das ist ein Unterschied von mehr als 300 Euro. Dabei sind Steuern auf die Rente, aber auch künftige Rentenerhöhungen noch nicht eingerechnet.
Der Abschlag gilt ein Leben lang. Das heißt: Auch wenn Sie Ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, wird Ihre Rente weiterhin um denselben Prozentsatz gekürzt. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung verzichten Sie als Frührentner also insgesamt locker auf eine höhere fünfstellige Summe.
Nur die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ist immer abschlagsfrei – und daher heiß begehrt. Dafür liegt die Latte mit 45 Versicherungsjahren auch recht hoch.
Immerhin: Auch gekürzte Renten steigen im Laufe der Jahre. Denn egal welche Rentenart – Sie profitieren immer von den jährlichen Rentenanpassungen. 2023 gab es eine Rentenerhöhung um bis zu 5,86 Prozent.
Wenn Sie über 50 Jahre alt sind, können Sie freiwillige Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung leisten. So können Sie das Minus ausgleichen, das die „Altersrente für langjährig Versicherte“ mit sich bringt.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie tatsächlich eine realistische Chance haben, die 35-jährige Versicherungszeit bis zum Renteneintritt zu erreichen.
Ob und wenn ja in welcher Höhe sich Ausgleichszahlungen lohnen, ist von Fall zu Fall verschieden. Lassen Sie sich daher unbedingt von der Rentenversicherung individuell beraten, zum Beispiel in einer der Beratungsstellen.
Darf ich als Frührentner auch etwas hinzuverdienen?
Ja. Es bietet sich auch die Möglichkeit an, Frührente und Job zu kombinieren. Denn seit 2023 kann jeder, der eine Altersrente bekommt, in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen, ohne dass der Verdienst auf die Rente angerechnet wird. Sie müssen dazu die Rentenversicherung weder um Erlaubnis bitten noch informieren.
Sie können so womöglich eine geringere Rente in Kauf nehmen und die Einkommenslücke durch einen kleinen Hinzuverdienst ausgleichen. Das kann sich in vielen Fällen lohnen.
Bevor Sie sich aber für die Kombilösung entscheiden, sollten Sie sich genau mit den Vorteilen und Nachteilen auseinandersetzen, auch mit den arbeitsrechtlichen Aspekten des Hinzuverdienstes.
Vergessen Sie dabei auch nicht Ihre Gesundheit. Bedenken Sie, dass Ihre Arbeitskraft mit zunehmendem Alter nachlässt.
Kann ich mir meine Rente vorzeitig auszahlen lassen?
Einfach mit 50 oder 55 die bislang erreichte Rente auszahlen lassen – das ist so nicht möglich. Zwar gibt es die Option zur Beitragsrückerstattung. Davon können jedoch nur wenige Gebrauch machen.
Vereinfacht gesagt, erstattet die Rentenversicherung Beiträge, wenn sie Ihnen keine Rente zahlen kann. Das ist vor allem der Fall, wenn Sie bis zum Renteneintritt auf weniger als fünf Versicherungsjahre kommen. Sonderregelungen gelten auch für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Soldaten und Geistliche sowie für Ausländer. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Beitragserstattung“ der Deutschen Rentenversicherung.
