Ihre-Vorsorge Logo

Altersteilzeitarbeit sollte richtig geplant sein

Vor Vertragsunterschrift sollten Beschäftigte sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn mit dem Ende der Altersteilzeit übereinstimmt.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ein Kundenberater zeigt einem Mann und einer Frau in seinem Büro Unterlagen.

© Nicht definiert

Oldenburg (drv/sth). Etwa 244.000 Beschäftigte befanden sich Ende 2019 in der aktiven oder passiven Phase eines Altersteilzeitvertrags. Das geht aus den jüngsten verfügbaren Daten der Deutschen Rentenversicherung hervor. Bevor Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber einen solchen Vertrag zum gleitenden Übergang in den Ruhestand unterschreiben, sollten sie sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn mit dem im Vertrag vereinbarten Ende der Altersteilzeit übereinstimmt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen hin.   

Ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung kann deshalb sinnvoll sein. In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Berater, ob die Arbeitnehmer die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, zu denen bei Altersrenten neben einem bestimmten Lebensalter auch eine gewisse Anzahl an Versicherungsjahren gehört. Sollten diese Voraussetzungen im Anschluss an die Altersteilzeit nicht erfüllt sein, drohen unerwartete Schwierigkeiten, weil noch keine Rente ausgezahlt werden kann.

Auf Wunsch können in der Beratungsstelle sogar Probeberechnungen über die im Anschluss an die Altersteilzeit zu erwartende Rentenhöhe erstellt werden.

Weitere Informationen

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen am Servicetelefon unter der kostenlosen Nummer 0800 1000 4800 oder im Internet unter

www.drv-oldenburg-bremen.de.

Weitere Information in unserem Themenschwerpunkt Altersteilzeit

Mit unserem Altersteilzeitrechner ermitteln Sie schnell und einfach, welches Einkommen Ihnen bleibt, wenn Sie nach dem Altersteilzeitgesetz Ihre Arbeitszeit reduzieren.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026