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Altersvorsorge Selbstständiger: Viele Fragen offen

Die geplante Vorsorgepflicht gehört zu den noch offenen Baustellen der Koalition. Derzeit ist ein Gesetz bis Herbst 2021 nicht absehbar.

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Zwei Frauen im Büro mit Tablet und Planzeichnung. Bild: IMAGO / Westend61 / zerocreatives

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Berlin (sth). Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Pflicht zur Altersvorsorge von Selbstständigen wirft weiterhin viele Fragen auf. Sie bleibt damit möglicherweise auch über das Ende der derzeitigen Wahlperiode hinaus eine offene Baustelle der schwarz-roten Bundesregierung. Allerdings zeigte sich der für Rentenpolitik zuständige Staatssekretär im Bundessozialministerium (BMAS), Rolf Schmachtenberg, bei einem Altersvorsorgekongress in Berlin jetzt überraschend optimistisch, dass es noch 2021 zu einem entsprechenden Gesetzesbeschluss kommen werde.

Auch die Rentenversicherung wartet darauf, dass die von vielen Experten seit Jahren geforderte Vorsorgepflicht für die rund drei Millionen nichtobligatorisch gesicherten Selbstständigen gesetzlich festgeschrieben wird. Doch auf dem Weg dahin sind noch viele Probleme ungelöst, wie die Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Anja Piel, am Mittwoch bei einer virtuellen Pressekonferenz feststellte. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, welche Selbstständigengruppen in jedem Fall unter die Pflicht zur Altersvorsorge fallen sollen.  

Alle Selbstständigen – oder nur bestimmte Gruppen ?

Eine der derzeit auf Expertenebene diskutierten Varianten sieht nach Angaben Piels vor, dass statt aller betroffenen Unternehmer nur jüngere Selbstständige in die Vorsorgepflicht einbezogen werden – entweder in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einer privaten Versicherung. Die Experten der Rentenversicherung stellen sich jedenfalls schon jetzt darauf ein, dass bei einer Pflichtvorsorge aller Selbstständigen „umfangreiche Vertrauensschutzregelungen eingefordert werden dürften“, wie Piel erklärte – zum Beispiel „für die älteren, die bereits jetzt vorsorgen“.

Eine weitere bisher ungelöste Frage: Wie kann die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Opt-out“-Regelung umgesetzt werden, die von denjenigen, die nicht in die Rentenversicherung aufgenommen werden wollen, eine private Alternative mit vergleichbaren Leistungen fordert? Es stelle sich hier „zumindest die Frage, ob sie (die private Vorsorgevariante, d. Red.) grundsätzlich die Absicherung der biometrischen Risiken Alter, Erwerbsminderung und Hinterbliebenenschutz“ umfassen sollte, sagte Piel, die in der Rentenversicherung die Versichertenseite vertritt. Zudem müsse vor einer Versicherungspflicht auch gesetzlich geklärt werden, wie Selbstständige überhaupt erfasst werden könnten.

Die Rentenversicherungs-Expertin forderte angesichts dieser Herausforderungen, ein sowohl „für die Betroffenen als auch für die Verwaltung möglichst unbürokratisches Verfahren aufzubauen“. Stellt sich die Frage, ob das in den verbleibenden Monaten bis zur Bundestagswahl noch umgesetzt werden kann.

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