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Altersvorsorge steht auf drei Säulen

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung spielen die betriebliche und private Altersvorsorge eine wichtige Rolle.

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Junges Paar bei Finanzberatung. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

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Oldenburg (drv). Wer sich nach dem Start ins Berufsleben erstmals intensiver mit seiner Altersvorsorge auseinandersetzt, dem erscheint die Thematik oft sehr komplex. Banken und Versicherungen werben für verschiedenste Produkte, sodass man schnell den Überblick verlieren kann. Eine Struktur für die Altersvorsorge-Planung kann das "Drei-Säulen-Modell" vermitteln.

Drei Säulen tragen die Altersvorsorge

Dazu zählen

  1. die gesetzlichen Rentenversicherung,
  2. die betriebliche Altersvorsorge und
  3. die private Altersvorsorge.


Das Modell verdeutlicht, dass neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die betriebliche und private Altersvorsorge wichtige Bestandteile sind. 

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch viele Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge zu gleichen Teilen.

Der Leistungsumfang beschränkt sich dabei nicht auf Altersrenten. Die gesetzliche Rentenversicherung schützt beispielsweise auch Versicherte, wenn diese krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen oder Hinterbliebene nach dem Tod des Partners.

Betriebliche Altersvorsorge

Wie der Name bereits vermuten lässt, läuft dabei die Vorsorge über den Betrieb. Dieser wählt die Anlageform aus, kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter. Dennoch müssen Arbeitnehmer prüfen, ob das Produkt den eigenen Bedürfnissen entspricht.

In der Regel werden die Beiträge direkt vom Gehalt einbehalten und in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt.

Hinweis: Wenn Teilbeträge des Bruttogehalts für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt werden, fällt die spätere gesetzliche Rente etwas geringer aus. Schließlich werden insgesamt weniger Sozialbeiträge, also auch weniger Rentenbeiträge eingezahlt.

Übrigens haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Ob der Arbeitgeber auch einen Teil der Beiträge übernimmt, ist in der Praxis sehr unterschiedlich.

Private Altersvorsorge

Darunter fallen alle Möglichkeiten der privaten Vermögensbildung, wie Sparbuch, Fondsanlagen, Aktien, Immobilien, Private Rentenversicherungen, Tagesgeld etc. Der Staat fördert bestimmte Produkte steuerlich, etwa die verschiedenen Arten der Riester-Rente und die Rürup-Rente. Aber je nach Lebenslage und individuellen Bedürfnissen können auch nicht geförderte Altersvorsorgeprodukte die gesetzliche Rente und eine Betriebsrente ideal ergänzen.

Anleger sollte sich genau über Bedingungen und Leistungen informieren, bevor sie sich für ein Altersvorsorgeprodukt entscheiden. Wichtig ist, dass das Produkt individuell passt und die jeweiligen Bedürfnisse nach Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit erfüllt.

Unabhängiger Ansprechpartner in Sachen Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie berät in erster Linie neutral zu Möglichkeiten staatlicher Förderung. Die Verbraucherzentralen bieten Produktberatungen im Einzelnen an.

Weitere Informationen

www.drv-oldenburg-bremen.de

Mehr zum Thema auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen oder telefonisch unter 0800 1000 4800

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