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Anhörung zum Rentenpaket terminiert

Am 5. November sind vier Verbände und sechs Einzelexperten vom Bundestags-Sozialausschuss zur Stellungnahme eingeladen.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (hib/sth). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung" steht am kommenden Montag, 5. November 2018, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses. Ebenfalls beraten wird in der Sitzung von den Sozialexperten aller Fraktionen über einen Antrag der AfD sowie zwei Anträge der Linken. Zu den geladenen Verbänden gehören neben der Deutschen Rentenversicherung auch die Sozialpartner DGB und BDA. Die Sitzung beginnt um 15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert etwa zwei Stunden.

Die Bundesregierung will in der gesetzlichen Rentenversicherung eine „doppelte Haltelinie“ für das Rentenniveau (48 Prozent des Nettoverdiensts für Beschäftgte mit 45 Beitragsjahren nach Durchschnittsverdienst) und für den Beitragssatz (20 Prozent des Bruttolohns) einführen. Diese Haltelinien sollen vorerst bis 2025 gelten. Um das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil zu halten, soll die Rentenanpassungsformel um eine Niveausicherungsklausel ergänzt werden, die dafür sorgt, dass die Renten bis 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreichen. 

Beitragssatzgarantie – wenn nötig durch Steuermittel

Um den Beitragssatz bei 20 Prozent zu halten, will die Regierung eine Beitragssatzgarantie einführen, indem bei Bedarf weitere Steuermittel bereitgestellt werden. Zusätzlich soll sich der Bund von 2022 bis 2025 zu Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr als Finanzierungssockel für die allgemeine Rentenversicherung verpflichten. Weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit. So soll die Zurechnungszeit für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt von derzeit 62 Jahren und drei Monaten auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten verlängert werden. Anschließend soll ab 2020 die Zurechnungszeit schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben werden.

Ferner sollen Elternteile künftig für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ein weiteres halbes Jahr Erziehungszeit anerkannt werden. Um Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, soll die bisherige Gleitzone, in der Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450 bis 850 Euro verringerte Arbeitnehmerbeträge zahlen, zu einem „Übergangsbereich“ weiterentwickelt werden: Die Obergrenze der Beitragsentlastung will die Regierung auf 1.300 Euro anheben. Zudem soll sichergestellt werden, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen führen.

Mehr zum Thema:

www.bundestag.de

www.bundestag.de

Links zu weiteren Informationen über die Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses am 5.11.2018 ( 1. Link im pdf-Format)

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