Berlin (hib/sth). Der Bundestags-Sozialausschuss hat für den kommenden Montag Sachverständige eingeladen, um mit ihnen über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung verschiedener sozialrechtlicher Regelungen zu diskutieren. Zu den vorgesehenen Neuerungen gehört der ab 2023 geplante Wegfall der bisherigen Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher vorgezogener Altersrenten und die Erhöhung der Verdienstgrenzen für erwerbsgeminderte Menschen. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus neben dem Bundestag im Sitzungssaal 4.900 und dauert voraussichtlich eineinhalb Stunden.
Mit dem Gesetzentwurf sollten Verfahren in der Sozialversicherung effektiver ausgestaltet und im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung verbessert werden, schreibt die Regierung. Darüber hinaus solle bei vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenze aufgehoben, bei Erwerbsminderungsrenten die Hinzuverdienstgrenzen erhöht werden. Zudem soll die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises durch den automatisierten Abruf der Versicherungsnummer seitens des Arbeitgebers bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgelöst werden. Und: Der Sozialversicherungsausweis soll durch einen Versicherungsnummern-Nachweis ersetzt werden.
Im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) will die Regierung mit einer Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei zusätzlichen selbstständigen nicht-künstlerischen Tätigkeiten an das Kriterium der Haupttätigkeit anknüpfen. Der Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach dem KSVG und die Regelungen zur Zahlung von Beitragszuschüssen der Künstlersozialkasse sollen weiterentwickelt, die Prüf- und Kontrollmöglichkeiten der Künstlersozialkasse erweitert werden.
