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Anrechnung von Mütterrenten nicht bezifferbar

Die Bundesregierung weiß nicht, wie vielen Grundsicherungsempfängern die Rente für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder gekürzt wird.

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Anrechnung von Mütterrenten nicht bezifferbar

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Berlin/Bad Homburg (sth). Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine statistischen Daten darüber vor, wie vielen Menschen die Rente für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Die amtliche Sozialhilfestatistik erfasse für die gezahlten Leistungen zwar eine "Vielzahl anrechenbarer Einkommen, unter anderem auch Altersrenten", heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Es gebe aber keine weitere Aufgliederung "verschiedener rentenrechtlicher Tatbestände auf die Höhe des Rentenzahlbetrags".  Deshalb lägen auch "keine statistischen Daten zum Umfang der Anrechnung der ,Mütterrente' auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter" vor, schreibt die Bundesregierung.

Auf die Frage der Liberalen, ob die Bundesregierung die Belastung der Rentenbeitragszahler mit den Kosten der Mütterrente und die damit verbundenen Einsparungen bei der Grundsicherung im Alter für angemessen halte, verweist das Schreiben auf das im Herbst vergangenen Jahres beschlossene neue Rentenpaket. Aus der Gesetzesbegründung gehe hervor, "dass die Finanzwirkungen der einzelnen Maßnahmen im Kontext der doppelten Sicherungslinie (Rentenniveau von mindestens 48 Prozent und Rentenbeitrag von höchstens 20 Prozent bis zum Jahr 2025, d. Red.) zu sehen sind, deren Kosten nicht isoliert quantifiziert werden können", heißt es seitens der Regierung.

Aus einer Gegenüberstellung der von der Rentenversicherung gezahlten Renten für in der Vergangenheit liegende Kindererziehungszeiten und der vom Bund finanzierten Beiträge für aktuell geleistete Erziehungsarbeit geht hervor, dass die Ausgaben der Rentenversicherer für Kindererziehungszeiten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind. Sie kletterten der Bundesregierung zufolge zwischen 2013 (dem letzten Jahr vor Einführung der Mütterrente im Juli 2014, d. Red.) und 2017 um mehr als das Doppelte auf 14,25 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum wuchsen die Kosten des Bundes für Beiträge wegen Kindererziehungszeiten von knapp 11,9 auf 13,2 Milliarden Euro. Ein Zusammenhang zwischen diesen Kostenblöcken "besteht nicht", stellt die Bundesregierung klar.  

Mehr zum Thema:

www.sozialpolitik-aktuell.de

Link zur Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Anrechnung von Mütterrenten auf die Altersgrundsicherung (im pdf-Format)

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