Nürnberg (sth). Die entfallenen Rentenbeitragszahlungen von Arbeitslosen haben die gesetzlichen Rentenkassen im Jahr 2023 knapp zehn Milliarden Euro gekostet. Das geht aus einer aktuellen Aufstellung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Die Rentenversicherung habe etwa 15 Prozent der Gesamtkosten geschultert, die 2023 durch Arbeitslosigkeit auf die öffentlichen Haushalte zukamen, so das IAB.
Auf der anderen Seite zahlte die BA der Rentenversicherung 2023 für Erwerbslose Rentenbeiträge in Höhe von etwa 4,2 Milliarden Höhe. Grund dafür ist, dass auch Arbeitslose bei Bezug von Arbeitslosengeld Rentenansprüche auf der Basis von 80 Prozent ihres vorherigen Verdiensts erwerben. Bei Bezug von Bürgergeld, dem früheren Arbeitslosengeld II, gibt es einen solchen Rentenanspruch nicht. Diese Zeit ist aber ebenso wie die Zeit des Arbeitslosengeldes für die Mindestversicherungszeiten in der Rentenversicherung wichtig. Außerdem haben auch Arbeitslose Anspruch auf Reha-Leistungen, die möglicherweise beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt helfen können.
Die Gesamtkosten der Arbeitslosigkeit, also die Mehrausgaben und Mindereinnahmen der öffentlichen Haushalte, erhöhten sich der IAB-Erhebung zufolge 2023 gegenüber dem Vorjahr um 14,4 Prozent. Ursache für den erheblichen Kostenzuwachs seien die Zunahme der Arbeitslosigkeit und die höheren Regelsätze in der Grundsicherung gewesen, teilten die Nürnberger Arbeitsmarktforscher mit.
