Berlin (sth). Eine Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses am Montag dieser Woche dürfte es vielen Frauen und Männern, die schon vor 2019 nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten konnten, wieder in Erinnerung gerufen haben: Ab dem 1. Juli erhalten sie einen Zuschlag zu ihrer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Grund dafür ist eine gesetzliche Neuregelung aus dem vorvergangenen Jahr. Je nach Zeitpunkt, zu dem die Betroffenen ihre erste Rente gezahlt bekamen, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent (bei Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begannen) oder 4,5 Prozent (bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Ende 2018).
In Euro ausgedrückt bedeutet das: Wer von den Betroffenen bisher eine durchschnittlich hohe EM-Rente (im Jahr 2022: 933 Euro netto) erhält, kann aufgrund der gesetzlichen Neuregelung künftig mit einem monatlichen Zuschlag von etwa 42 Euro (bei 4,5 Prozent Zuschlag) oder 70 Euro (bei 7,5 Prozent Zuschlag) rechnen. Da viele Erwerbsgeminderte erfahrungsgemäß Krankheits- oder Arbeitslosigkeitsphasen in ihrem Erwerbsverlauf haben, dürften aber nicht alle Bestands-EM-Rentenbezieher tatsächlich in den Genuss einer solchen Rentenerhöhung kommen.
Der Rentenzuschlag macht sich nicht nur im Portemonnaie der Betroffenen bemerkbar, sondern auch in den Kassen der 16 gesetzlichen Rentenversicherer. Den Berechnungen der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf von 2022 zufolge führt das Renten-Plus für die begünstigten rund drei Millionen Bestandsrenten “zu zusätzlichen Rentenausgaben (einschließlich Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung der Rentner) in Höhe von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 und in Höhe von 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2025”. In den Jahren danach würden die Kosten allerdings langsam sinken, prognostiziert die Regierung. Dies dürfte vor allem daran liegen, dass EM-Renten ab der Regelaltersgrenze der Erwerbsgeminderten in eine Altersrente umgewandelt werden.
