Berlin (hib/sth). Das von den Ampel-Parteien vorgeschlagene zweistufige Verfahren zur Auszahlung der ab Mitte dieses Jahres nachträglich erhöhten drei Millionen Bestands-Erwerbsminderungsrenten stößt bei Sachverständigen weitgehend auf Zustimmung. Das zeigte sich am Montag bei einer Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ursache für das ungewöhnliche Verfahren ist, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ende des Jahres 2023 feststellen musste, dass eine gesetzeskonforme Umsetzung der Zuschlagsauszahlung bis Juli 2024 nicht realisierbar ist.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Betroffenen in einem Übergangszeitraum von Juli 2024 bis November 2025 in einer ersten Stufe eine von der üblichen Rentenzahlung getrennte zusätzliche Zahlung eines pauschal um 4,5 oder 7,5 Prozent erhöhten Zuschlags erhalten (Höhe der Pauschale individuell abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns, d. Red.). In einer zweiten Stufe soll dann nachträglich die vom Rentenpaket I aus dem Frühjahr 2022 geforderte Anhebung der persönlichen Entgeltpunkte ab dem 1. Dezember 2025 vollzogen werden. Um sicherzustellen, dass durch dieses Verfahren den Betroffenen keine finanziellen Nachteile entstehen, sollen nach dem Ende des vorgesehenen Übergangszeitraums die Rentenzahlbeträge verglichen und Differenzbeträge nachgezahlt werden.
DRV: Umsetzung bis Juli 2024 war nicht realisierbar
Die technische Umsetzung der Berechnung des Zuschlags nach den Vorgaben des sogenannten Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes aus dem Frühjahr 2022 sei bis Juli 2024 “aus einer Vielzahl von Gründen nicht realisierbar gewesen”, sagte DRV Bund-Direktor Stephan Fasshauer. Insbesondere habe sich die Komplexität der Umsetzung aufgrund der vielfältigen Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen um ein Vielfaches höher als ursprünglich erwartet gestaltet. Der Vorgang werde bei der DRV intern aufgearbeitet, sagte Fasshauer. Schließlich habe man den Anspruch, Gesetze fristgerecht umzusetzen. Diesem Anspruch sei die DRV in der Vergangenheit auch gerecht geworden. Auf Nachfrage machte Fasshauer deutlich, dass kein weiteres in der Umsetzung befindliches Vorhaben bei der DRV gefährdet sei.
Die Renten Service Deutsche Post AG, die die erste Stufe der Zuschlagsauszahlung in der Zeit von Juli 2024 bis November 2025 durchführen soll, sieht die Voraussetzungen für eine rechtzeitige Umsetzung als gegeben, machte deren Vertreter Bernd Gemein deutlich. In einem gemeinsam mit der DRV erarbeiteten Konzept seien alle notwendigen Details und insbesondere entsprechende Schnittstellen und Vorgehensweisen beschrieben und vereinbart worden. Das Konzept stelle sicher, dass eine Auszahlung des Zuschlages, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, erfolgt.
BDA: Gesetze besser vorbereiten - DGB: Umsetzbare Lösung
Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hält das zweistufige Verfahren für vertretbar, nicht aber für zwingend. Dem Vorteil, dass die Begünstigten früher ihre Zuschläge erhalten, stehe ein zusätzlicher Bürokratie- und Kostenaufwand gegenüber, sagte er und sprach sich zugleich dafür aus, die geplante Nachzahlung von Centbeträgen für Erwerbsminderungsrentner zu unterlassen, für die die bis November 2025 geltende Übergangsregelung ungünstiger ist als die danach geltende Regelung. Aus Sicht der BDA zeige der Vorgang im Übrigen, „dass Gesetze besser vorbereitet werden müssen“. Zwingend notwendig seien angemessene Stellungnahmefristen durch das federführende Ministerium, ein Digitalcheck und eine ausreichend lange Frist für die Umsetzung, so Gunkel.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelung eine zielführende und umsetzbare Lösung. Damit sei eine zeitnahe Auszahlung der zum 1. Juli vorgesehenen Verbesserungen bei laufenden Erwerbsminderungsrenten und ihren Folgerenten möglich. Der Gesetzentwurf stelle sicher, dass daraus keine Nachteile erwachsen, so DGB-Vertreter Ingo Schäfer. Sollte der ab Juli gezahlte Betrag geringer ausfallen als der zum Dezember 2025 berechnete Zuschlag, werde die Differenz für die 17 Monate gutgeschrieben. Der DGB habe im Übrigen, wie auch die DRV, schon 2022 deutlich gemacht, dass der 1. Juli 2024 verwaltungs- und umsetzungsseitig als ambitioniert angesehen werden müsse, erinnerte er.
