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Bundespolitiker in die Rentenversicherung?

Experten und Abgeordnete diskutieren heute im Bundestag über einen Linken-Antrag, der auch höhere Rentenbeiträge von Spitzenverdienern fordert.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (sth). Einen Antrag der Linken, Bundestagsabgeordnete und die Einkommen von Spitzenverdienern in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, diskutieren am heutigen Montag ab 12:30 Uhr die Mitglieder des Bundestags-Sozialausschusses mit geladenen Sachverständigen. Die Anhörung wird nach Angaben der Bundestags-Website "in weiten Teilen als Videokonferenz abgehalten" und zeitversetzt am gleichen Tag ab 17 Uhr auf www.bundestag.de übertragen.

In ihrem Antrag fordern die Linken-Parlamentarier um den Rentenexperten Matthias W. Birkwald zum einen, Bundestagsabgeordnete ab der im Herbst beginnenden neuen Wahlperiode in die Rentenversicherung einzubeziehen. Auf dem Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung, in der Berufstätige mit ihrem gesamten Erwerbseinkommen versicherungspflichtig sein sollen, sollten auch Abgeordnete "in einem ersten, symbolischen Schritt" in die Rentenversicherung einzahlen, so die Linke. Die Partei begründet ihre Forderung auch damit, dass dies mittelfristig die gesetzliche Rentenversicherung stabilisieren würde. 

Darüber hinaus plädiert die Linke dafür, die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (sie liegt 2021 bei 85.200 Euro, d. Red.) in drei Schritten bis Anfang 2023 auf das 4,3fache der sogenannten Bezugsgröße anzuheben. "Dies entspricht einer Verdopplung der heute geltenden Beitragsbemessungsgrenze", heißt es dazu in dem Antrag. Aus den Beitragszahlungen für Gehälter oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze sollten jedoch künftig nur noch in eingeschränktem Maße zusätzliche Rentenansprüche entstehen, fordert die Linke ("degressive Abflachung").

Rentenversicherung: Vermeidung von Altersarmut hat Vorrang

Die Rentenversicherung selbst hält eine Einbeziehung der Volksvertreter in die gesetzlichen Rentenkassen für nicht vordringlich. Anders als bei nicht obligatorisch gesicherten Selbstständigen stehe bei den Bundestagsabgeordneten "nicht das sozialpolitische Ziel der Vermeidung von Armutsrisiken im Alter im Fokus", heißt es in ihrer vom Bundestag vorab veröffentlichten Stellungnahme für die heutige Diskussion. Grund dafür sei, dass Bundespolitiker – ähnlich wie Beschäftigte, Freiberufler oder manche Selbstständige – obligatorisch in ein Alterssicherungssystem eingebunden seien. Zudem seien von einem solchen Schritt keine nachhaltigen Finanzierungseffekte zu erwarten, so die Rentenversicherung.

Die ebenfalls geforderte höhere Beitragsbemessungsgrenze mit begrenzten Zusatzansprüchen bewerten die Rentenversicherer zurückhaltend. So seien Rentenanwartschaften laut der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "durch das Eigentumsgrundrecht ... geschützt", heißt es in ihrer Stellungnahme. Wenn Spitzenverdiener künftig aus Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zahlen sollten, aus denen keine entsprechenden Ansprüche entstehen, sei dies aus verfassungsrechtlicher Sicht "problematisch". Zudem habe eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nach heutiger Rechtslage "mit kurzer Verzögerung auch eine Ausweitung der Rentenausgaben zur Folge", warnt die Rentenversicherung.

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