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Bundesrat berät über Rentenbesteuerung und Steuerzuschüsse zur Rente

An diesem Freitag steht die Rentenversicherung gleich doppelt im Fokus der Länderkammer - wegen des Zeitraums, bis zu dem neue Renten voll besteuert werden, und wegen der Bundeszuschüsse an die Rentenkassen.

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Gebäude des Bundesrates von außen.

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Berlin (sth). Der Bundesratssitzung an diesem Freitagvormittag dürften die Verantwortlichen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit gemischten Gefühlen entgegensehen. Gleich am Anfang der Sitzung soll - als Teil des lange umstrittenen Wachstumschancengesetzes - die vor knapp drei Jahren vom Bundesfinanzhof angemahnte Streckung des Zeitraums beschlossen werden, in dem gesetzliche Renten stufenweise stärker besteuert werden: Statt ab 2040 wird die volle Besteuerung neuer Renten voraussichtlich jetzt erst ab 2058 beginnen. Aus Sicht der Rentenversicherung ist das nur indirekt von Bedeutung, da die Steuereinnahmen aus den Taschen von Rentnerinnen und Rentnern in die Staatskasse wandern. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) könnte jedoch ein ernstes Gesicht aufsetzen - denn der Bundesregierung entgehen durch die Neuregelung viele Milliarden Euro.

Weit angespannter dürften die Mienen von Rentenversicherungs-Chefin Gundula Roßbach und den führenden Köpfen in der Selbstverwaltung der DRV dagegen sein, wenn es um den Tagesordnungspunkt 5 der Länderkammersitzung geht - das “Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024”. In diesem Gesetz ist vorgesehen, dass die Rentenkassen ab diesem Jahr bis 2027 jährlich auf 600 Millionen Euro an bisher fest zugesagten Steuerzuschüssen verzichten sollen. Auch wenn diese Kürzung angesichts der Finanzreserve der Rentenversicherung von derzeit knapp 44 Milliarden Euro verkraftbar erscheint: Aus Sicht der Haushaltshüter bei den 16 Rentenversicherern bedeutet die Streichung der Steuerzuschüsse, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung im Jahr 2028 wahrscheinlich kräftiger angehoben werden muss als ursprünglich geplant.    

Vertrauensverlust in die gesetzliche Rente droht

Bereits bei der Vorlage des Gesetzentwurfs im Januar hatten die gesetzlichen Rentenversicherer deshalb beklagt, dass mit dem Regierungsplan “ein Vertrauensverlust in die gesetzliche Rente” drohe. Zudem entstehe mit der Entscheidung der Ampel-Parteien “kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts". Das damalige Urteil der Rentenkassen: Erneut stehe der Bund “nicht zu seinem Finanzierungsanteil. Vielmehr bedient er sich bei der Rentenversicherung. Das ist keine verlässliche Finanzierung."

Überraschend ging in der vergangenen Woche einer der großen Rentenversicherungsträger, die DRV Nordbayern, dann noch einmal an die Öffentlichkeit. Mit seinen Mittelkürzungen "entzieht sich der Bund seiner Finanzierungsverantwortung und überträgt die Ausgaben auf die Beitragszahler”, kritisierte der fränkische Regional-Rentenversicherer. Und Stephan Doll, ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender des Trägers und Gewerkschafter, tobte: “Es kann nicht sein, dass Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, erneut systemwidrig über die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanziert werden.” 

Am heutigen Beschluss des Gesetzes durch die Länder dürfte die Enttäuschung der Rentenkassen aber wohl nichts mehr ändern. 

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