Berlin (sth). Auch am Tag nach dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2024 hält bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Empörung über die dritte Sparrunde zu Lasten der Rentenkassen innerhalb von weniger als zwei Jahren an. Nachdem die Bundesregierung bereits 2022 vier Sonderzahlungen von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft und angekündigt hatte, in den Jahren 2024 bis 2027 den Bundeszuschuss an die Rentenkassen um weitere 600 Millionen Euro pro Jahr zu kürzen, soll er in diesem Jahr nun nochmals um 600 Millionen Euro eingedampft werden.
Im Artikel 7 eines am Dienstag vorgelegten Gesetzentwurfs der Regierung heißt es dazu lapidar: “In § 287g des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung … wird die Angabe „600 Millionen“ durch die Angabe „1,2 Milliarden“ ersetzt”. Heißt übersetzt: Statt den ohnehin vorgesehenen 600 Millionen Euro fehlt den Rentenkassen in diesem Jahr der doppelte Betrag. Damit “summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag auf mehr als 6,8 Milliarden Euro”, kritisierte die DRV am Mittwoch in Berlin. Und weiter: “Mit der nochmaligen Kürzung des Bundeszuschusses in dreistelliger Millionenhöhe bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung."
Vertrauensverlust in die gesetzliche Rente droht
In einer Stellungnahme betonten die 16 gesetzlichen Rentenversicherer, mit dem Regierungsplan drohe ein Vertrauensverlust in die gesetzliche Rente. Zudem entstehe mit der Entscheidung der Ampel-Parteien “kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts". Die Rücklage in den Rentenkassen sei nur deshalb derzeit noch sehr hoch, “weil seit längerem höhere Beiträge gezahlt werden als erforderlich”, so die DRV. Der Bund stehe dagegen “erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil. Vielmehr bedient er sich bei der Rentenversicherung. Das ist keine verlässliche Finanzierung."
Wenn der Bund die gesetzlich geregelten Steuerzuschüsse an die Rentenversicherung kürzt, wird der Finanzpuffer der Rentenkassen, die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage, in den Folgejahren schneller abgebaut. Die Rücklage dient der Sicherung der Rentenzahlungen bei Einnahmeschwankungen. Um diese Reserve wieder aufzufüllen, muss der Beitragssatz zur Rentenversicherung nach derzeitigem Stand im Jahr 2028 stärker als bislang vorgesehen angehoben werden.
