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Bundestag berät über Höhe der Renten-Mindestrücklage

Gesetzentwurf der Linken sieht Anhebung der unteren Rücklage-Grenze von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben vor. Erste Debatte am kommenden Freitag.

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Plenarsaal des Bundestages in Berlin mit leeren Stühlen. Bild: IMAGO / imagebroker

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Berlin (hib/sth). Einen Monat später als ursprünglich geplant debattiert der Bundestag am kommenden Freitag erstmals über einen Gesetzentwurf der Linken-Fraktion „zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung“ (RV-Mindestrücklagengesetz). Nach 40-minütiger Debatte soll die Vorlage an den Bundestags-Sozialausschuss überwiesen werden. In ihrem Entwurf fordern die Abgeordneten um den Rentenexperten Matthias W. Birkwald eine Anhebung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben ab Beginn des kommenden Jahres.

Die aktuelle Untergrenze der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage sei zu niedrig angesetzt und werde in der Zukunft regelmäßig dazu führen, dass unterjährig besondere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Rentenversicherung ergriffen werden müssten, heißt es zur Begründung. Mit der Anhebung der Untergrenze werde garantiert, dass die gesetzliche Rentenversicherung unterjährige Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben sowie konjunkturelle Einbrüche sicher mit eigenen Mitteln ausgleichen könne. Alternativ könne die Mindestrücklage auch auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden, wie dies die Rentenkommission der schwarz-roten Bundesregierung vor zwei Jahren empfohlen hatte, schreiben die Abgeordneten.

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