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Bundestag beschließt Digitale Rentenübersicht

Parlament verabschiedet Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Stimmen der Koalition und der Grünen in geänderter Fassung.

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Paar im mittleren Alter schaut lächelnd auf einen Laptop-Bildschirm.

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Berlin (hib/sth). Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Digitale Rentenübersicht mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung beschlossen. Die Fraktionen von AfD, FDP und der Linken enthielten sich. Der Regierungsentwurf sieht die Bündelung der Rentenvorsorge-Informationen verschiedener Träger vor, jedoch zunächst vorwiegend auf freiwilliger Basis. Die Digitale Rentenübersicht solle einen Anreiz setzen, dass sich die Bürger intensiver mit der eigenen Altersvorsorge auseinandersetzen, heißt es in dem Entwurf. Bisher seien die Informationen darüber zu unübersichtlich.

Außerdem sollen die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Sozialversicherung verbessert und mehr Geschlechtergerechtigkeit bei der Listenbesetzung erreicht werden. Bei der Rehabilitation soll das "offene Zulassungsverfahren" reformiert werden. Ziel ist es, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung zu verbessern. Neben dem Wunsch- und Wahlrecht des versicherten Rehabilitanden sollen die Selbstverwaltung der Rentenversicherung und die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen gestärkt werden.

Name des Gesetzes wurde geändert

Bereits am Mittwoch hatte der Bundestags-Sozialausschuss dem Vorhaben der Bundesregierung grünes Licht gegeben. Allerdings wurde nach Angaben der Bundestags-Website unter anderem der Name des Gesetzes geändert, weil dem Entwurf noch weitere Änderungen an Sozialgesetzbüchern angefügt worden seien. Es heißt demnach nun "Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze".

So seien unter anderem Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) V zu Krankenversicherungsregelungen und zum Seearbeitsgesetz hinzugefügt worden, heißt es. Geändert worden seien auch Übergangsregelungen für die Sozialwahlen und Vorgaben für die Zulässigkeit von Listenverbindungen. Präzisiert wurden demnach zudem Regelungen, wonach die "Landesrecht unterliegenden Vorsorgeeinrichtungen von Beamten und Richtern sowie die berufsständischen Versorgungswerke selbständig, vorbehaltlich anderweitiger landesrechtlicher Regelungen, über eine Anbindung an die ,Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht' entscheiden".

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