Berlin (hib/sth). Der Bundestag debattiert am morgigen Freitag voraussichtlich ab 13:55 Uhr über zwei Gegenanträge der Opposition zu dem im Herbst 2022 beschlossenen Härtefallfonds für bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler sowie für jüdische Zugewanderte aus der ehemaligen Sowjetunion. Das ist zum einen ein Antrag der Linksfraktion, der einen „Gerechtigkeitsfonds“ zur Abmilderung finanzieller Härten für die genannten Gruppen vorsieht. Zudem stimmen die Abgeordneten über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion ab, der die volle Auszahlung des 2021 von der damaligen Bundesregierung vorgesehenen Bundesanteils für den Härtefallfonds vorsieht. Die Ampel-Regierung habe den ursprünglich vorgesehenen Bundesanteil von einer Milliarde Euro um die Hälfte gekürzt, kritisiert die Unionsfraktion. Der Bundestags-Sozialausschuss hat in einer Beschlussvorlage jedoch bereits die Ablehnung des Unions-Antrags empfohlen.
Die Bundesregierung hatte Mitte November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in den genannten Gruppen geschaffen. Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Länder können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich. Die Bundesregierung erwartet 180.000 bis 190.000 Menschen mit berechtigten Ansprüchen, darunter 50.000 bis 70 000 ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner. Der Bund hat für den Härtefallfonds 500 Millionen Euro eingeplant.
Antrag der Linken
Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, dass zu wenige ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner nach den bisherigen Kriterien von Zahlungen aus dem Härtefallfonds profitieren würden. Die Abgeordneten schreiben: „Damit würden rund 90 Prozent der Betroffenen, die seit über 30 Jahren für die Anerkennung ihrer Rentenansprüche kämpfen, leer ausgehen. Es geht um 17 Berufs- und Personengruppen, um Personen, die Familienangehörige gepflegt haben, und um in der DDR geschiedene Frauen. Der Begriff Härtefall ist eine Abqualifizierung für diese Menschen. Sie sind keine Härtefälle. Sie haben jahrzehntelang gearbeitet.“
Die Antragsteller fordern deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mittels eines „Gerechtigkeitsfonds“ alle berechtigten Anwartschaften und Ansprüche der betroffenen 17 Personen- und Berufsgruppen einbezieht und eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe eines fünfstelligen Betrages vorsieht.
Antrag der Union
Die Unionsfraktion verweist in ihrem Antrag auf den von der Vorgänger-Bundesregierung 2021 beschlossenen Fonds und dessen Einstellung in den Haushaltsplan für 2022. Die derzeitige Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP habe den vorgesehenen Bundesanteil (eine Milliarde Euro) für den Fonds um die Hälfte gekürzt, kritisiert die Unionsfraktion.
Sie fordert deshalb, den in der 19. Legislaturperiode geplanten Fonds noch 2022 umzusetzen. Ein Nichtzustandekommen dürfe nicht riskiert werden. Stattdessen müsse bei einer fehlenden Beteiligung der Länder das Fondsvolumen allein durch den Bund mit dem dafür ursprünglich von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung vorgesehenen Bundesanteil von einer Milliarde Euro finanziert werden.
