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Deutsche Rente fließt in etwa 200 Länder

Mehr als 1,7 Millionen deutsche Renten wurden Ende 2016 ins Ausland überwiesen – an 234.000 Deutsche und über 1,5 Millionen Ausländer.

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Deutsche Rente fließt in etwa 200 Länder

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Bad Homburg (sth). Gesetzliche Renten aus Deutschland fließen in rund 200 andere Staaten der Erde. Genau 234.017 Renten wurden Ende 2016 an deutsche Frauen und Männer in nah oder fern gelegene Ziele jenseits der deutschen Grenzen gezahlt, 1.523.023 deutsche Renten gingen an ehemalige Zuwanderer, die inzwischen wieder in ihren Heimatländern oder in anderen Teilen der Welt leben. Das geht aus Daten der Deutschen Rentenversicherung hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Die meisten Überweisungen gehen demnach Monat für Monat nach Italien, wo etwa 367.000 Italienerinnen und Italiener sowie rund 6.900 Deutsche ihre Rente ausgezahlt bekommen – insgesamt knapp 374.000. Auch in Spanien (rund 227.000), Österreich (119.000), Griechenland (101.000) und Kroatien (93.000) leben sehr viele Menschen von ihren in Deutschland erworbenen Rentenansprüchen.

Sozialrechtliche Vereinbarungen

Grundlage für die Rentenzahlungen ins Ausland sind vor allem die zahlreichen sozialrechtlichen Vereinbarungen, die zwischen Deutschland und anderen Ländern bestehen. Das gilt zum einen für Zahlungen in einen der derzeit 31 weiteren EU- oder EWR-Staaten (einschl. Schweiz), aber auch für Überweisungen in einen der 20 Staaten, mit denen Deutschland bisher Sozialversicherungsabkommen (SVA) geschlossen hat. Für die SVA-Staaten gilt jedoch die Einschränkung, dass Rentenansprüche aus Weltkriegszeiten oder aus dem Herkunftsland von (Spät-) Aussiedlern nicht ins Ausland überwiesen werden können. Zudem werden dort auch keine vollen Erwerbsminderungsrenten ausgezahlt, die in Deutschland nur wegen aus Arbeitsmarktgründen bewilligt wurden.

Zahlungen in Drittstaaten

Soll der Ruhestands-Wohnsitz in einem der mehr als 150 anderen Länder der Welt („Drittstaat“) liegen, gelten die gleichen Regeln wie in einem Land, mit dem ein SVA vereinbart wurde. Zudem werden Rentenansprüche aus DDR-Zeiten, die wegen eines Umzugs vor der deutschen Einheit in die alten Länder nach dem West-Rentenniveau bewertet werden, bei Auszahlung in einem Drittstaat auf das derzeit noch niedrigere Ost-Niveau umgestellt. Spätestens 2025 besteht dieser Nachteil aber nicht mehr.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zu weiteren Informationen der Deutschen Rentenversicherung über die Verbindungsstellen der Rentenversicherung ins Ausland

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