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Rente im Ausland

Jeder, der in Deutschland gearbeitet hat, kann seine Rente auch im Ausland beziehen. Grenzübergreifende Regelungen sorgen auch beim Arbeiten im Ausland für soziale Sicherheit. Individuelle Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung.

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Rentnerpaar Arm in Arm mit einer karierten Decke umgelegt betrachtet Berge. – Bild: wdv.de © Jan Lauer

© Nicht definiert

Rente im Ausland beziehen

Jeder, der in Deutschland gearbeitet hat, kann seine Rente grundsätzlich auch im Ausland beziehen. Das koordiniert das europäische Sozialrecht innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz sowie den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums Island, Lichtenstein und Norwegen. Für weitere 20 einzelne Staaten regeln das die jeweiligen Sozialversicherungsabkommen.

Mit allen anderen Staaten bestehen keine Verträge. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt derzeit Renten in mehr als 200 Länder. 

Höhe der Rente im Ausland

Wie hoch Ihre Rente ist, wenn Sie im Ausland leben, hängt von dem Land und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. In der Regel bekommen Sie Ihre deutsche Rente im Ausland vollständig und ohne Kürzung in alle EU-Staaten und die Länder, mit denen ein Abkommen besteht. Für die Auszahlung der Rente im Ausland teilen Sie Ihren neuen Wohnort (und eventuell den Wechsel des Kreditinstituts) einfach rechtzeitig dem Rentenservice der Deutschen Post AG über das Formular mit.

Arbeiten im Ausland kann sich auf die Höhe der Rente in Deutschland auswirken oder Ansprüche auf Rente bei dem Versicherungsträger im jeweiligen Land ergeben. Wer in verschiedenen Staaten gearbeitet, dort Versicherungszeiten und einen Rentenanspruch erworben hat, erhält auch Renten aus unterschiedlichen Staaten. Genaue Informationen zu Ihrer Situation erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger.

Beratung zu Rente im Ausland

Fragen zur Rentenversicherung sowie zu Rente und Ausland beantworten Ihnen alle Rentenversicherungsträger. Die Deutsche Rentenversicherung ist als Verbindungsstelle ins Ausland Ansprechpartner für alle Versicherten, die im Ausland wohnen oder dort arbeiten und Versicherungszeiten für die Rente erworben haben.

Wenn Sie Fragen

  • zu Ihrer Rente in einem bestimmten Land haben,
  • einen Antrag auf deutsche oder ausländische Rente stellen oder
  • die Zahlung der Rente an Ihren Wohnsitz im Ausland wünschen,

wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner nach Ländern.

Rentenbesteuerung

Rentner, die im Ausland leben, müssen laut Alterseinkünftegesetz eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben. Auch das Steuerrecht des Wohnsitzstaates spielt eine Rolle, sowie die Frage, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Antworten auf Fragen zur Rentenbesteuerung erhalten Sie beim Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland.

Weiterführende Informationen

Mehr zum Thema „Ausland und Rente" finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.


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